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Verfasst: 24.07.2008, 13:11
von M.arinchen
Im Beschluss der PKH-Bewilligung steht:

Klagepartei wird für den 1. Rechtszug mit Wirkung ab Antragsstellung PKH bewilligt.

Ich bin davon ausgegangen, dass PKH dann auch für Mahnverfahren gilt.
Hatte so einen Fall ehrlich gesagt noch nie.

@mops:
Kannst Du BEIDE Gebühren GLEICHZEITIG mitreinnehmen?
Mit welcher Version arbeitest du?

Verfasst: 24.07.2008, 13:49
von M.arinchen
Hab grad mit der zuständigen Rpflin gesprochen:
Da die Pkh erst in der Anspruchsbegründung beantragt wurde, gilt die PKH nicht für das Mahnverfahren.
So'n Käse. Da hat der Chef Murks gebaut.

Verfasst: 24.07.2008, 14:21
von Mops
Somit ist das Problem auch wieder erledigt.

Mahnverfahren und PKH ist schwierig (wenn nicht fast unmöglich)

Re: Hab auch mal wieder eine Frage bzgl. PKH und RA-MICRO

Verfasst: 24.11.2010, 16:09
von Tivi29
Bekommt man im Mahnverfahren einen separaten PKH-Beschluss?

Ich habe nämlich keinen bekommen, lediglich für das streitige Verfahren habe ich einen PKH-Beschluss bekommen, in dem steht, dass PKH für den ersten Rechtszug bewilligt wird.