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Verfasst: 26.02.2008, 13:56
von rosa
also ich würde es genauso abrechnen... wenn die Verfahren ja nicht zusammengefasst wurden, dann sind es auch 2 getrennte Verfahren.....

Verfasst: 26.02.2008, 13:57
von Tigra
@ immi: welche abrechnung meinst du jetzt die von curry oder mir?!


es wurden doch keine nichtrechtshänigen ansprüche m. e. mitverglichen oder doch?!?!!

Verfasst: 26.02.2008, 14:02
von Curry
Hm, nee, eigentlich nicht. Aber mit dem überschießenden Wert würde es sonst auch keinen Sinn machen. Aber eigentlich hast du ja Recht.

Verfasst: 26.02.2008, 14:04
von Tigra
also ich versteif mich jetzt nicht darauf aber ich fände es komisch nach § 15 III RVG abzurechnen :S

evtl noch jmd. eine idee?!

Verfasst: 26.02.2008, 14:05
von eva:-)
Also bevor bei mir noch mehr Verwirrungen entstehen:
1. Kündigungsschutzklage GW 6300,00 EUR
2. Lohnforderung GW 2100,00 EUR ???
Abfindungsbetrag 4200,00 EUR gem. Vergl. inkl. Lohnforderung??

Verfasst: 26.02.2008, 14:10
von Curry
Hab nachgelesen:

"Nach Nr. 3101 erhält der RA die 0,8 VG auch für den Antrag, eine Einigung der Parteien oder mit Dritten über in DIESEM VERFAHREN nicht rechtshängige Anspruch zu protokollieren... Sie betrifft auch die Einigung über in einem anderen Verfahren anhängige Ansprüche. Die Gebühr entsteht neben der Gebühren in dem weiteren Verfahren, wird aber angerechnet..."

Demnach müsste es doch so aussehen:

1. Lohnklage

1,3 VG 3100 aus 2100€
./. 0,8 VG 3101 aus 2100€
Entgelte
MwSt.

2. Kündigungsschutzklage

1,3 VG 3100 aus 6300€
0,8 VG 3101 aus 2100€
(Abgleich § 15 III)
1,2 TG 3104 aus 8400€
1,0 EG 1003 aus 6300€
1,5 EG 1000 aus 2100€
(Abgleich § 15 III)
Entgelte
MwSt.

Hm, auch komisch, scheint aber so zu passen, oder?

Verfasst: 26.02.2008, 14:15
von eva:-)
Vielleicht bin ich jetzt ganz auf den Kopf gefallen, aber der 1,5 EG über 2100,00 EUR sind ja irgendwie auch rechtshängig gewesen - nur in einem andere Verfahren - !!! puuhh gar nicht sooo einfach der Fall.

Verfasst: 26.02.2008, 14:18
von Curry
Vielleicht ist die "außergerichtliche EG" dann so eine Art Belohnung, dass es in diesem Verfahren gleich mitverglichen wurde. Ich find das schon irgendwie einleuchtend.

Verfasst: 26.02.2008, 14:29
von Tigra
hmpf sorry dadrüber muss ich mir nochmal in ruhe gedanken machen. ich wäre der meinung wir hätten sowas letztigs ähnlich gehabt, da habe ich dann wohl falsch abgerechnet, aber der termin waren doch beide verfahren extra geladen also war doch der termin für beide sachen?!

Verfasst: 26.02.2008, 14:35
von Curry
Ich denke, es geht nicht um die Ladung, sondern ob der Termin stattgefunden hat. Dafür müsste dann wohl jede Sache gesondert aufgerufen werden. Aber wie es aussieht, wurde die Lohnklage ja nicht aufgerufen, sondern gleich mitverglichen.