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Verfasst: 04.09.2008, 10:04
von *Refa*
ok, danke schön!
Habe es zwischenzeitlich versucht und bin zum gleichen Ergebnis gekommen :-)

Verfasst: 05.09.2008, 21:20
von jeanny22
Habe auch noch mal eine Frage zur Anrechnung der Geschäftsgebühr. Und zwar wir waren erst außergerichtlich tätig über 35.000 €. Unser Mandant wollte, dass wir einen Mahnbescheid über 30.000 € beantragen. Da es zwei unterschiedliche Gegenstandswerte sind, kann man auch die 0,65 Geschäftsgebühr (35.000 €) auf die 1,0 Verfahrensgebühr (30.000 €) anrechnen? Oder muss man das getrennt abrechnen?

Verfasst: 05.09.2008, 21:32
von jenniver
Du musst die 1,3 GG über 30.000,00 geltend machen, da das der Wert ist, der in das streitige Verfahren übergegangen ist.

Verfasst: 05.09.2008, 22:25
von jeanny22
also die außergerichtliche Abrechnung muss ich über 30.000 € abrechnen?

Verfasst: 06.09.2008, 15:04
von gkutes
nein!
1,3 GG aus 35000

1,3 VG aus 30000
-0,65 GG aus 30000

Verfasst: 06.09.2008, 18:26
von jenniver
:zustimm gkutes, so war es gemeint, jeanny