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Verfasst: 20.01.2008, 17:14
von StineP
Re: Gebühr ZV - eidesstattliche Versicherung
Verfasst: 29.06.2011, 10:30
von Putt_Putt
hey..hab folgende frage:
der titel wurde schuldner zugestellt..zv war nicht machbar, da schuldner nicht angetroffen worden ist...ev-termin wurde anberaumt...jetzt kam beim gvz der brief zurück, schuldner unbekannt verzogen...fällt die EV-Gebühr hier an?? auch wenn der Schuldner sie nicht abgegeben hat?
Re: Gebühr ZV - eidesstattliche Versicherung
Verfasst: 29.06.2011, 10:37
von sunny84
Ja, die Gebühr ensteht, sobald der Termin zur Abgabe der EV anberaumt wurde.
Re: Gebühr ZV - eidesstattliche Versicherung
Verfasst: 29.06.2011, 10:38
von Putt_Putt
okay danke:)