Seite 2 von 2

Verfasst: 14.01.2008, 14:43
von Curry
Wieso zurückzahlen? Ihr müsst doch nichts zurückzahlen.

Verfasst: 14.01.2008, 15:10
von samara
Und wie machen wir es mit den Gebühren des Terminsvertreters?

Verfasst: 14.01.2008, 15:15
von Curry
Wenn die RS das nicht zahlt, dann muss das euer Mandant zahlen.

Verfasst: 23.01.2008, 08:59
von rena
Curry hat geschrieben:Sagen wir mal, du rechnest 190€ netto ab (Beratung):

Beratung 190€
MwSt. 36,10€
Gesamt 226,10€

Dann kommt die GG (z.B. aus 600€):

1,3 GG 58,50€
./. Beratung 58,50€
Entgelte 11,70€
MwSt. 2,22€
Gesamt 13,92€
Ähhh, bei mir ist der Groschen noch nicht gefallen :oops:

Wie und mit welcher Begründung rechnet man hier 58,50 € an???

Verfasst: 23.01.2008, 09:00
von rena
Curry hat geschrieben:Sagen wir mal, du rechnest 190€ netto ab (Beratung):

Beratung 190€
MwSt. 36,10€
Gesamt 226,10€

Dann kommt die GG (z.B. aus 600€):

1,3 GG 58,50€
./. Beratung 58,50€
Entgelte 11,70€
MwSt. 2,22€
Gesamt 13,92€
Ähhh, bei mir ist der Groschen noch nicht gefallen :oops:

Wie und mit welcher Begründung rechnet man hier 58,50 € an???

Muss man dies auch bei einer Honoravereinbarung, wenn Anrechnung ausgeschlossen wurde??

Verfasst: 23.01.2008, 21:20
von Sandra S.
rena hat geschrieben: Wie und mit welcher Begründung rechnet man hier 58,50 € an???
Ganz einfach. Du musst die "Beratungsgebühr" zwar anrechnen, aber maximal in Höhe der Geschäftsgebühr. Du kannst ja nicht mehr abziehen, als du eigentlich hast. In dem Fall wäre ja euer außergerichtliches Tätigwerden mit der Beratungsgebühr abgegolten, kann ja nicht Sinn und Zweck sein.

rena hat geschrieben: Muss man dies auch bei einer Honoravereinbarung, wenn Anrechnung ausgeschlossen wurde??
Nein, dann natürlich nicht. Dann habt ihr die Beratungsgebühr zusätzlich zur Geschäftsgebühr verdient.

Verfasst: 11.03.2008, 10:35
von samara
Hi! Ich möchte auf dieses Thema zurückkommen, da wir nunmehr das Problem der Anrechnung haben... Wir waren erstmal beratend tätig und haben 190,00 netto bekommen (von der RSV). Danach waren wir außergerichtlich tätig. Der Streitwert beträgt 300,00 EUR. Nun hatten wir Deckungszusage für das Gerichtsverfahren beantragt und diese auch bekommen. Dann haben wir unsere RE für das gerichtiche Verfahren eingereicht: 1,3 VG und 1,2 TG. Jetzt sagt uns die RSV, dass sie bereits Kosten in Höhe von 249,00 EUR gezahlt hat, so dass eine Begleichung unserer Rechnung nicht möglich ist. Wer hat Recht?

Verfasst: 11.03.2008, 11:11
von Curry
Die Beratung, die ihr abgerechnet habt, wird auf ein nachfolgendes Verfahren voll angerechnet. Wenn eure Rechnung für das gerichtliche Verfahren also geringer ist, als die der Beratung, muss die RS wohl nichts mehr zahlen.

Verfasst: 11.03.2008, 11:27
von samara
Und für den Fall der Bestellung eines Terminvertreters - muss der MA dan selbst zahlen, oder?