Ich würde in so einem Fall mit der neuen Anmahnung auch eine neue Rechnung mitschicken.
Bitte um Korrektur der anderen, wenn ich falsch denke.
jedes Mahnschreiben = ein gesonderter Auftrag??
- schneeflocke
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wisst ihr wo das gesetzlich geregelt ist, falls die gegenseite meckert??
- schneeflocke
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Bin noch zuhause, hab heute Mittagschicht, kann daher nicht irgendwo nachgucken.Susan84 hat geschrieben:wisst ihr wo das gesetzlich geregelt ist, falls die gegenseite meckert??
Ich weiß nur, dass wir es immer so handhaben, wenn Fälle so sind, wie von Dir beschrieben. Warum? Das weiß ich leider nicht.
![Weinen :cry:](./images/smilies/icon_cry.gif)
Na im Grunde musst du so argumentieren:
Ihr seid beauftragt worden, den Betrag geltend zu machen... Der wurde bezahlt. Angelegenheit erledigt.
Ihr bekommt NEUEN Auftrag, fordert an, zahlt, erledigt... Und so weiter.
Wenn du das nicht willst mit dem doppelt anrechnen, könnte man das auch so machen:
Aufforderungsschreiben 1.
Wert: 100,00 €
1.3 GG
Auslagen
USt
Gesamtsumme 1
2 Aufforderungsschreiben:
Wert 200 € (der jetzt gefordert wird) + 100,00 € aus dem ersten Schreiben
1,3 GG
Auslagen
USt
- gezahlter Summe I.
Hoffe, das ist verständlich.
Ihr seid beauftragt worden, den Betrag geltend zu machen... Der wurde bezahlt. Angelegenheit erledigt.
Ihr bekommt NEUEN Auftrag, fordert an, zahlt, erledigt... Und so weiter.
Wenn du das nicht willst mit dem doppelt anrechnen, könnte man das auch so machen:
Aufforderungsschreiben 1.
Wert: 100,00 €
1.3 GG
Auslagen
USt
Gesamtsumme 1
2 Aufforderungsschreiben:
Wert 200 € (der jetzt gefordert wird) + 100,00 € aus dem ersten Schreiben
1,3 GG
Auslagen
USt
- gezahlter Summe I.
Hoffe, das ist verständlich.
ja verstehen. was würdest du machen? 2 abrechnungen und somit alles einzeln auflisten. oder so wie du es vorher geschrieben hast, den gezahlten betrag von der ersten abrechnung abziehen?
Wenn ich ehrlich bin, würde ich grundsätzlich ne 2. Akte anlegen....
Wenn derjenige nicht zahlt, dann kann man später immer noch drüber nachdenken, die Verfahren zu verbinden - ggf. per Klage..
Aber da die Angelegenheit ja rein theoretisch als beendet betrachtet werden muss mit der Zahlung, würde ich das alles separat machen...
Schließlich muss er aufgrund des Verzuges die durch eure Inanspruchnahme entstandenen Kosten tragen... Wenn der Mandant jedes Mal wieder neu zu euch kommt und immer wieder nen neuen Auftrag erteilt, dann würde ich das auch so behandeln...
Wenn derjenige nicht zahlt, dann kann man später immer noch drüber nachdenken, die Verfahren zu verbinden - ggf. per Klage..
Aber da die Angelegenheit ja rein theoretisch als beendet betrachtet werden muss mit der Zahlung, würde ich das alles separat machen...
Schließlich muss er aufgrund des Verzuges die durch eure Inanspruchnahme entstandenen Kosten tragen... Wenn der Mandant jedes Mal wieder neu zu euch kommt und immer wieder nen neuen Auftrag erteilt, dann würde ich das auch so behandeln...
Das ist alles viel zu ungenau.
Wie lautet der Auftrag? Leibrente anzumahnen i.H.v. was?
Wird für jeden MOnat, ein neuer Auftrag erteilt. Ich denke nicht. Es verhält sich nicht anders, als mit Unterhalt. Wenn jemand im Rückstand ist, dann mahnt Ihr doch auch nicht jeden Monat an.
Wie lautet der Auftrag? Leibrente anzumahnen i.H.v. was?
Wird für jeden MOnat, ein neuer Auftrag erteilt. Ich denke nicht. Es verhält sich nicht anders, als mit Unterhalt. Wenn jemand im Rückstand ist, dann mahnt Ihr doch auch nicht jeden Monat an.