nein, nein. es geht ja nicht um unsere kosten. unser mandant muss kosten tragen.
die müssen doch jetzt die kosten beim vollstreckungsgericht festsetzen lassen (1,3 verfahrensgebühr) und können diese nicht einfach mit in das normale kostenfestsetzungsverfahren nehmen. stimmt?
Kostenfesetzungsverfahren nach Einspruch gegen VB
das weiß ich ja jetzt auch.
es geht jetzt noch um die kosten für die einstl. einstellung. mandant muss diese kosten auch tragen. gegenseite kann doch diese kosten nur beim vollstreckungsgericht festsetzen lassen. oder????
es geht jetzt noch um die kosten für die einstl. einstellung. mandant muss diese kosten auch tragen. gegenseite kann doch diese kosten nur beim vollstreckungsgericht festsetzen lassen. oder????
mmh, naja, ich glaube, dass ich diese Kosten bei dem Gericht zur Festsetzung beantragen lassen würde, bei dem das einstweilige Verfügungsverfahren anhängig war. Weil das ist ja jetzt nicht so richtig eine Vollstreckungsangelegenheit und der Grund, worum es in der eV ging, ist - so denke ich - eigentlich auch egal.
also wenn ich das jetzt richtig verstehe, können die die 1,3 vg für die einstl. zv sache im ganz normalen kfa-verfahren mit geltend machen? gericht war für beide angelegenheiten zuständig.
Ich freu mich auch schon riesig.
Und ich freu mich auch immer, wenn ich helfen kann und das was bringt!
Und ich freu mich auch immer, wenn ich helfen kann und das was bringt!
Stelle meine Frage einfach mal hier rein.
Haben gegen eigenen Mandanten MB beantragt, danach VB. Gegner hat Einpruch eingelegt, ist in streitige Verfahren übergegangen. Haben Anspruchbegründung gefertigt. Das schriftliche Vorverfahren wurde angeordnet und das Verfahren nach § 495 a Satz 1 ZPO durchgeführt. Sollte nach Urteil KFA machen, hab ich auch gemacht, aber ich denke ich habe dort einen Fehler gemacht. Habe nur 1,3 VG und 1,2 Terminsgebühr, P+T ohne MwSt, plus Gerichtskosten zur Festsetzung eingereicht. Wie soll denn der KFA aussehen, habe das Gefühl, dass ich was falsch gemacht habe! Sorry, für die doofe Frage, aber ich habe soetwas noch nie gemacht.
Haben gegen eigenen Mandanten MB beantragt, danach VB. Gegner hat Einpruch eingelegt, ist in streitige Verfahren übergegangen. Haben Anspruchbegründung gefertigt. Das schriftliche Vorverfahren wurde angeordnet und das Verfahren nach § 495 a Satz 1 ZPO durchgeführt. Sollte nach Urteil KFA machen, hab ich auch gemacht, aber ich denke ich habe dort einen Fehler gemacht. Habe nur 1,3 VG und 1,2 Terminsgebühr, P+T ohne MwSt, plus Gerichtskosten zur Festsetzung eingereicht. Wie soll denn der KFA aussehen, habe das Gefühl, dass ich was falsch gemacht habe! Sorry, für die doofe Frage, aber ich habe soetwas noch nie gemacht.