SB wie oft?

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
StineP

#11

22.10.2007, 13:53

Grundsätzlich stimme ich dir ja zu - aber eigentlich könnte man das auch zusammen abrechnen bzw. zusammen einklagen. Es stimmt mir wahrscheinlich jeder zu, dass wir lieber zwei Angelegenheiten draus machen sollten (schon weil wir dadurch mehr verdienen)... Aber für den Mandanten ist es doch eine Anglegenheit - nämlich eine gegen seinen Arbeitgeber...

Mich interessiert nun, wie die RSV das im Zweifelsfall sieht.. Ist schon die Führung solcher Angelegenheiten unter zwei verschiedenen Aktenzeichen bei uns als zwei Angelegenheiten zu betrachten - muss der Mandant dann automatisch doppelt zahlen?
Annie29

#12

22.10.2007, 13:58

Ja das könnte sicher probleme geben. Dann rechne doch einfach den außergerichtlichen Teil ab was die Abmahnungen betrifft und wegen der Gehälterklage dann die gerichtlichen Gebühren und sich auf diese Beauftragung berufen. Auftrag zur klageweise Geltendmachung der Ansprüche des Mandanten. Sollte die Abmahnung mit klageweise geltend gemacht werden, denke ich wird das Gericht ein Streitwertbeschluss für das gesamte Verfahren festsetzen, so dass etwas mehr unter dem Strich verdient wird.
Tigra
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#13

22.10.2007, 14:00

Also ich würde für alle Sachen sobald sie dieselbe angelegenheit betreffend und unter gleicher schadennr. geführt werden nur 1x die sb vom mdt. abrechnen!
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Gast

#14

22.10.2007, 14:00

Stimme Annie zu. Wenn es getrennt geltend gemacht wird, dann 2 Angelegenheiten andernfalls kann es dann nur 1 abgerechnet werden. Selbst wenn es 2 Verfahren wären, die verbunden würden, wird aus 2 Verfahren dann 1.
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Smilie
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#15

22.10.2007, 14:09

Die SB fällt pro Rechtsschutzfall nur einmal an - ich kenn das jedenfalls so.
Life is like a coin - you can spend it any way you want but you can spend it only once...
In diesem Sinne: Viele liebe Grüße

:pcwink

Bitte mal klickern und mitmachen www.ig-reno.de - Danke
StineP

#16

22.10.2007, 14:23

Also sollte man ganz genau drauf achten, was die RSV draus macht - 2 Schadenfälle - Hinweis an den Mandanten, dass auch zweimal die SB anfällt...
Janin

#17

22.10.2007, 14:24

genau ... pro rs-fall eine sb.
StineP

#18

22.10.2007, 14:26

Ich danke euch - ist ja nun wirklich logisch - mir waren die Antworten auch klar... Nur manchmal hat man so einen Knoten im Kopf, der sich nicht lösen will *g

:danke an alle
Antworten