GGW einstweilge Verfügung für Gegendarstellung Presserecht

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Sabrina1980
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#1

06.06.2007, 10:28

Hallo.

Wir wollen gerade eine einstweilige Verfügung für eine Gegendarstellung im Presserecht fertigen. Wie hoch ist der Streitwert hierfür, hat jemand ne Ahnung?
:?:
Liebe Grüße


Sabrina
Gast

#2

06.06.2007, 10:49

Hallo Sabrina1980!

Vielleicht wird hier § 53 Abs. 1 Nr. 1 GKG i.V.m. § 3 ZPO angewandt. Demnach wäre der Streitwert zu schätzen. Kann mich erinnern, dass wir bezüglich des § 3 ZPO schon mal nen Thread hatten, weiß aber nicht wo.
Lilliy
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#3

06.06.2007, 11:04

Der Streitwert ist vom Gericht zu schätzen, bzw. von euch. Ich glaub Richtwerte liegen bei 30.000,00 €. Zumindest war das bei uns so, als jemand in der Presse Mist erzählt hat und wir uns ne einstweilige Verfügung gegen den geholt haben.
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