Verflixte Familiensache, gegen Mdt festsetzungsfähige Gebühr

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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mesotty
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#1

04.08.2010, 17:43

Hallo Zusammen,

habe hier eine Sache, in der ich gegen EX-Mandant abrechnen soll. RG muss hieb und stichfest sein, da wir davon ausgehen, dass wir gem. 11 RVG festsetzen lassen, bzw. GEb. einklagen müssen.

Problem ist es ging darum, dass unser Mandant seiner Zahlungsverpflichtung für 2 unterhaltspflichtige Kinder nicht nachgekommen ist. Es besteht bereits ein Urteil aus dem Jahre 2000.

Das zuständige Amt hat für die Kinder beim Amtsgericht die Austellung einer Zwangsvollstreckungsklausel auf den Namen der Kinder beantragt. Mit diesem Schreiben kam der Mandant zu uns. Auftrag an uns war eigentlich nur, Ermittlung der Bankverbindung des zuständigen Amtes + Mitteilung, dass Mandant zahlen will. Wir haben bei Gericht Akteneinsicht beantragt und angezeigt, dass von unserem Mandanten Zahlungsbereitschaft besteht. In einem weiteren Schriftsatz haben wir begründet, was einer Vollstreckung aus diesem Urteil entgegenstünde

Gleichzeitig fand Schriftverkehr mit der dem zuständigen Amt statt. Die Stadt erinnerte immer an die Zahlung der Rückstände und des laufenden Unterhaltes und wir teilten immer wieder mit, dass Bereitschaft zur Zahlung bestünde, aber aus welchen (fadenscheinigen Gründen sich die Zahlung noch verschiebt).

Wir haben unseren Ex Mandandten mehrmals darauf hingewiesen, dass er zumindest den Mindestunterhalt für seine beiden Kinder zahlen soll, vergeblich, trotz andauernden Zusagen seinerseits.

Irgendwann hat die Stadt dann das Gehalt von unserem EX Mandanten gepfändet (verständlich)

Gegen diese Pfändung sind wir vorgegangen, haben erst Erinnerung eingelagt, und dann beantragt den unpändbaren Betrag zu erhöhren, mit Erfolg.

Jetzt soll ich abrechnen,
eine 0,3 Gebühr für die ERinnerung gegen Pfüb ist klar, aber das macht wirklich nur einen kleinen Teil der Akte aus.
Der Rest (fast schmaler Leitzordnerdick) ist nur SChriftverkehr zwischen uns uns usnerem Mandanten und dem Amt.

ABer ich sehe hier irgendwie keine Grundlage. Es ging ja nicht um eine Abänderung des Unterhalts. ER wollte ja zahlen. Klartext unsere Tätigkeit diesbezüglich war sowas von unnötig. ABer halt viel Aufwand für einen sehr anstrengenden Ex Mandanten. (sehr schlecht deutsch sprechender Afrikaner).

Hat jemand von euch vielleicht eine Idee, oder kennt eine Lücke, die eine RG vielleicht eine Geschäftsgebührg gerechtfertigt?
Notfalls würde ich wenigstens noch eine RG für ein Schreiben einfacher Art abrechnen, (auch wenn davon nicht zu reden ist)

Ihr seht, ich brauche HIIILLLLFFFE

liebe Grüße aus dem bewölkten Heidelberg
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Trynnchylld
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#2

05.08.2010, 12:35

Hallo,

Die Geschäftsgebühr entsteht, wenn der Anwalt den Auftrag erhält, für seinen Mandanten außergerichtlich und auch gegenüber Dritten tätig zu werden. Er muss nach dem Auftrag entweder nach Außen als Anwalt aufgetreten sein oder irgendwie anders in dieser Hinsicht tätig geworden sein (z.B. Informationssbeschaffung, Anschriftenrecherche u.s.w.). Die Gebühr kann insbesondere dann anfallen, wenn der Anwalt an einem Vertragsabschluss -z.B. durch Ausgestaltung einzelner Klauseln - mitgewirkt hat, ohne dass er dem Dritten gegenüber aufgetreten ist. Die Gebühr liegt hier in einem Rahmen von 0,5 bis 2,5. Der Gesetzgeber hat dabei den Wert von 1,3 als Maximalgebühr für leichte Fälle festgesetzt. Für etwas unfangreichere oder schwierigeFälle hat sich die 1,5 als so genannte Mittelgebühr inzwischen durchgesetzt.
Bei sehr einfachen Sachen fallen geringere Gebühren, bei schwierigeren Angelegenheiten darf der Anwalt nach oben abweichen und den Gebührenrahmen ausschöpfen.

Quelle: http://www.rechtsanwaltsgebuehren.de/Be ... l#GEschGeb" target="blank

Würde die Geschäftsgebühr in Ansatz bringen, aber beim KFA nach § 11 RVG bringt dir das nix, denn da kannst du nur gerichtliche Gebühren festsetzen lassen, wie in allen KFAs. Hier müsstest du dann per MB oder so vorgehen. Für die VOllstreckung kannst du nach 3309 abrechnen und KFA nach 11 machen.
Lieber Gruß, Trynn

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#3

09.08.2010, 16:32

Vielen Dank, dass hier noch jemand geantwortet hat.
lg mesotty
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