Einigungsgebühr bei notariellem Schuldanerkenntnis

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Steffi

#1

10.05.2006, 14:45

Hallo zusammen,
folgendes Problemchen:
Soll ein notarielles Schuldanerkenntnis dem Schuldner schicken, mit dem Schuldner zum Notar gehen soll. Zu BRAGO-Zeiten haben wir immer eine Geschäfts- und Besprechungsgebühr dafür abgerechnet. Und jetzt zu RVG-Zeiten? Nur eine Geschäftsgebühr? Oder kann ich noch eine Einigungsgebühr berechnen?
Danke schonmal
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Annile
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#2

10.05.2006, 16:28

Hallo!

Wir rechnen hierfür eine 1,3 Geschäftsgebühr und 1,5 Einigungsgebühr ab, welche mit in das notarielle Schuldanerkenntnis eingefügt wird. Also wir stellen keine extra Rechnung, sondern schreiben das mit in das Schuldanerkenntnis.
Es Annile :hurra
Steffi

#3

11.05.2006, 13:51

Ah, gut so machen wir das eigentlich auch. Aber hast du was, wo das steht, dass ich ne Einigungsgebühr noch bekomme? Chef meint, man bekommt keine.
Steffi

#4

16.05.2006, 08:53

Hallo Annile,
könntest du mir noch sagen, wo ich das finde mit der Einigungsgebühr im Schuldanerkenntnis?
Danke, Steffi
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Melanie
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#5

16.05.2006, 11:03

Hallo Steffi,
also, im Enders steht, daß eine Einigungsgebühr für den Abschluss eines Vertrages entsteht, durch den der Streit oder die Ungewissheit der Parteien über ein Rechtsverhältnis beseitigt wird. Allerdings fällt die Einigungsgebühr nicht an, wenn sich der Vertrag ausschließlich beschränkt auf ein Anerkenntnis oder einen Verzicht. Aus ich denke, in diesem Fall fällt keine Einigungsgebühr an.
:wink2
Viele Grüße

Melanie :pcwink
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Melanie
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#6

16.05.2006, 11:05

Sorry, sollte also heißen.
Viele Grüße

Melanie :pcwink
Steffi

#7

16.05.2006, 13:03

@Melanie
danke für die Antwort.
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