Meeep,
ich habe eben beim Abrechnen einer Akte festgestellt, dass ich die Kosten zu niedrig berechnet habe.
KFA wurde unter berücksichtigung eines Gegenstandswerts von 10.000,00 Euro gemacht. Gericht hat demnach so auch den KFB erlassen. Gegner hat nun endlich gezahlt und jetzt stell ich fest, dass der GW ja 15.000,00 Euro waren.
Beim Gericht nun Berichtigung des KFB beantragen? o.O
KFB falsch, wurde aber schon bezahlt
Jepp... mach einen "weiteren KfA" und beantrage die Nachliquidation aufgrund des "falschen" Gegenstandswertes. Hab ich auch schon gemacht - nach Zahlung. Dürfte kein Problem sein. Allerdings gibt es da auch eine Verjährungsfrist, ich weiß aber nicht, wie lange die dauert bzw. wann sie abläuft...
Liebe Grüße,
romex
![Bild](http://s17.rimg.info/39af475fa57c0666d5abfdf954d9da0e.gif)
Ich schicke nur eine Nachberechnung... also "nur" die fehlende Position nebest Märchensteuer (und ggf. P/T, wenn die 20,00 EUR nicht schon ausgeschöpft waren). Wurde so bisher immer festgesetzt. (Hab das allerdings erst drei oder vier Mal gemacht...)
Liebe Grüße,
romex
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30 Jahre ab Erlass KGE...Allerdings gibt es da auch eine Verjährungsfrist, ich weiß aber nicht, wie lange die dauert bzw. wann sie abläuft...
Finde ich unübersichtlich... einfacher/übersichtlicher wäre es wohl wirklich wie in #4 und #5... allerdings darf man nicht die reine Zahlung des Gegners abziehen, sondern lediglich den im (falschen) KFB titulierten Betrag...Ich schicke nur eine Nachberechnung... also "nur" die fehlende Position nebest...
http://www.sonnemondsterne.de" target="blank - 06.08.2010 bis 08.08.2010 :)
"Jetzt haben wir sie genau da, wo sie uns haben wollten." - Captain Kirk
"Nur weil du nicht paranoid bist, heißt das noch lange nicht, dass niemand hinter dir her ist."
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