Sind das verschiedene Angelegenheiten?

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Birgit85
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#1

21.07.2010, 08:50

Hallo Leute,

wir haben hier eine Sache bzw. zwei Sachen, und zwar wie folgt:

Mandant wurde das Mandat bei Anwalt 1 gekündigt, sodann wurden wir beauftragt.
Anwalt 1 hat seine Kosten gegen Mandant im Wege § 11 RVG festsetzen wollen. Wir haben Aufrechnung erklärt, da Mandant wegen falscher Beratung Schaden entstanden ist. Sodann Antragsrücknahme durch Anwalt 1.
Nun macht Anwalt 1 seine Kosten im Klagewege geltend.

Handelt es sich hier um 2 verschiedene Angelegenheiten, die ich bei Mandant abrechnen kann?
Wir sind ja sowohl im Festsetzungsverfahren nach § 11 RVG als auch im späteren Klageverfahren tätig geworden.

Könnt ihr mir helfen??
Viele Grüße, Birgit
gkutes

#2

21.07.2010, 14:46

ja, ich denke schon.
April
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#3

09.12.2010, 10:45

Hallo Ihr Lieben,

hab dazu noch ne Frage: die Versicherung unseres Mdten (Arbeitsunfall als Subunternehmer) erteilte VSchutz zahlte aber nur 1/2 der Rng.-Summe, die erneute Abrechnung ggü. der Versicherung, zahlte diese auch nur zu 1/3 und behauptet das dies nur eine Angelegenheit sei. Wie kann ich dagegen jetzt vorgehen? In dieser Sache sind Haftpflicht, gegnerische Versicherung und die Versicherung unseres Mdten beteiligt und keiner will zahlen. :(

Vielen Dank schon mal,
april
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