Abrechnung Sitzverlegung

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Kirschblüte
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#1

21.07.2010, 08:19

Hallo Ihr Lieben,

ich muss zur Abwechslung einmal eine Sitzverlegung einer GmbH nach dem RVG abrechnen (sonst machen wir immer Pauschalhonorar). Wir haben die Dokumente für die Sitzverlegung vorbereitete und den Notartermin vereinbart.

Stammkapital sind 25.000 €. Nehm ich jetzt eine 1,3 Geschäftsgebühr aus dem Wert?

Vielen Dank für Eure Hilfe
Sandy
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