Wenn man vorab weiß, dass über BerH abgerechnet werden soll, hat man gut reagieren........aber wenn einer hinterher erst ankommt, finde ich das schon sehr ärgerlich.
Das soll nicht heißen, dass man jemanden mit BerH hängen lassen soll, aber in anderen Bereichen gibt's ja auch eine "Grundversorgung" oder eben auch "Zusatzleistungen". Ich lasse mich ja auch nicht vom Prof. operieren und schieb dann hinterher mein Popelkrankenkassen-Kärtchen über'n Tresen - die würden mir was anderes erzählen.
Hab ich das jetzt irgendwie falsch in Erinnerung - hieß es nicht "früher" (vor so rd. 30 Jahren *g*), dass vor Übernahme des Mandates der BerH-Schein vorgelegt sein muss (damit der RA weiß, woran er ist)?
Probleme mit Beratungshilfe
- Mietzemau
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Morgään,
ich hab mich im Nachhinein dann auch mal dunkel daran erinnert, dass ich früher mal nen BerH-Schein vorher verlangen muss. War aber auch in einer anderen Kanzlei. Gut unser Mandant hat eine körperlich schwer einschränkende Behinderung, hat aber halt jemand als Hilfe zur Hand. Allerdings hab ich aufgrund dieses Aspektes nicht daran gedacht vorher einen zu verlangen. Naja..ich bin mal gespannt, ob mein neuer Antrag durchgehen wird. Erst einmal brauch ich den ja vom Mdt wieder unterschrieben zurück.
ich hab mich im Nachhinein dann auch mal dunkel daran erinnert, dass ich früher mal nen BerH-Schein vorher verlangen muss. War aber auch in einer anderen Kanzlei. Gut unser Mandant hat eine körperlich schwer einschränkende Behinderung, hat aber halt jemand als Hilfe zur Hand. Allerdings hab ich aufgrund dieses Aspektes nicht daran gedacht vorher einen zu verlangen. Naja..ich bin mal gespannt, ob mein neuer Antrag durchgehen wird. Erst einmal brauch ich den ja vom Mdt wieder unterschrieben zurück.
Schnee ist auch nur schick aufgemachtes Wasser
Wintereinbruch ist nicht strafbar!
Alle Irrtümer sind gleichberechtigt.
Michael Rumpf
Eine Frau wundert sich oft, was ein Mann so alles vergisst- ein Mann staunt oft, woran sich eine Frau alles erinnert
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de heilige Glaskugel......*oooohm*
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Also ich vereinbare grundsätzlich keinen Termin ohne Vorlage des Beratungshilfescheins. Wir haben schon so viele Schoten erlebt, dass wir eine Beantragung im Nachhinein grundsätzlich ablehnen. Wir hatten immer wieder Schwierigkeiten. So geht es jetzt. Ich kann schon verstehen, dass man die Regeln für die Erteilung eines Beratungshilfescheins einhalten muss, aber mit welchen Gründen die Leute hier im Bezirk manchmal die Erteilung verweigern, ist schon abenteuerlich und auch wirklich manchmal an den Haaren herbeigezogen.
Seitdem wir den Beratungshilfeschein vorher verlangen, haben wir keine Probleme mehr. Und sollte es mal so sein, dass eine wirklich bedürftige Person den Schein nicht erhält, schicken wir den auch nicht weg, sondern finden immer einen Weg.
Seitdem wir den Beratungshilfeschein vorher verlangen, haben wir keine Probleme mehr. Und sollte es mal so sein, dass eine wirklich bedürftige Person den Schein nicht erhält, schicken wir den auch nicht weg, sondern finden immer einen Weg.
Wenn die Kinder mal aus dem Haus sind, dann hat sie ihr Jodeldiplom, dann hat sie was eigenes.
(Loriot)
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- Mietzemau
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Ja...ich werde auch nichts mehr machen ohne mir vorher so einen Schein vorlegen zu lassen. Ich hab ja mehr Arbeit mit dem blöden Antrag als die Beratung im Nachhinein an Umstand war.
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Hallo zusammen,
auch wir sind dazu übergegangen, dem MA erst einen Termin zu geben, sobald er den Beratungshilfeschein vorlegen kann.
Es ist für die MA schwieriger geworden, einen solchen Schein zu bekommen, wie schon bereits oben geschrieben.
Eine nachträgliche Beantragung und Abrechnung ist auch bei uns so gut wie nicht mehr möglich.
auch wir sind dazu übergegangen, dem MA erst einen Termin zu geben, sobald er den Beratungshilfeschein vorlegen kann.
Es ist für die MA schwieriger geworden, einen solchen Schein zu bekommen, wie schon bereits oben geschrieben.
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Gruß Anja
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mmh..wie war das früher?..In der früheren Kanzlei war es, je nach Rechtsgebiet quasi normal das da BerH gemacht wurde. Aber das war zum Glück nicht meine Abteilung. Ich hab das nur ab und an mal mit bekommen, von daher meine Probs jetzt
Aber meist fragen Neumandanten dann auch, wie das denn mit den Kosten ausschaut und das Weitere ergibt sich dann meist.
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Ich mal wieder...man dieses leidige Thema ist furchtbar.....ich hatte ja damals den Antrag gestellt, falsches Datum drunter gehabt, weil das Datum auf dem Antrag nach dem Beratungsgespräch war....darauf hin habe ich einen Beschluss des AG erhalten, der wegen dem falschen Datum meinen Antrag zurückwies...beim AG wurde mir gesagt, ich solle doch mal den Antrag noch mal einreichen mit einem netten Zweizeiler bei und natürlich dem korrekten Datum. Jetzt kriege ich eine Anfrage, ob es sich bei meinem Schreiben um ein Rechtsmittel gegen den damaligen Beschluss handele oder einen neuen Antrag.
Was nu? Was ist sinniger? Hat jemand Ahnung?
LG
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