Gegenstandswert bei Erfüllung eines Vermächtnisses

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Anderla

#1

20.07.2010, 12:51

Hallo zusammen,

da meine Haupttätigkeit nur im Strafverfahren liegt und es gerade sehr sehr eilt würde ich mich sehr freuen wenn mir jemand sagen könnte welchen Gegenstandswert ich bei Erfüllung eines Vermächtnisses abrechnen kann und die §§ dazu.

Vielen Dank
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Trynnchylld
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#2

20.07.2010, 13:34

Ich denke mal, da musst Du den Gegenstandswert nach billigem Ermessen bestimmen. Was für ein Vermächtnis wurde denn erfüllt? Gehts um einen Gegenstand, dann würde ich dessen Wert zugrunde legen. Bei einer Zahlung den entsprechenden Betrag.
Lieber Gruß, Trynn

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Der Klügere gibt nach - Eine traurige Wahrheit: sie begründet die Weltherrschaft der Dummen. Haltet die Welt an - ich möchte aussteigen!
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