ich habe hier wieder mal ein Problem mit der Haftpflichtversicherung bei der Abrechnung. Hier im Forum habe ich leider nicht die Lösung gefunden. Nachdem dies jedoch so oft vorkommt, brauche ich hier mal eine Klärung. Wir möchten daher die Gebühren einklagen, hierfür bräuchten wir aber noch möglichst Entscheidungen.
Zum Sachverhalt:
Wir vertreten zwei Mandanten in einer Unfallsache, machen für den Ehemann Schadenersatz und Schmerzensgeld, für die Ehefrau Schmerzensgeld geltend.
Sachschaden wird vollständig reguliert, Schmerzensgeld zahlt die Versicherung für beide Mandanten weniger als wir gefordert haben. Es wird keine ausdrückliche Abfindung vereinbart, wir fordern 1.500,00 €, die Versicherung teilt mit sie halte 750,00 für angemessen, wir stimmen zu.
Ich habe Urteile, die sagen, dass es nicht notwendig ist, dass explizit ein Einigungsvertrag geschlossen wird. Die Erledigung und Vermeidung einer gerichtlichen Geltendmachung reicht aus (AG München, 04.09.08, Az. 264 C 15815/08, AG Bremen, Urt. v. 13.10.09, Az. 18 C 159/09).
Leider sind das nur zwei Urteile von Amtsgerichten, ich hätte gerne etwas mehr. Vielleicht hat jemand noch bessere Entscheidungen.
Das zweite Problem ist: rechne ich die beiden Mandanten getrennt ab oder muss ich Streitwert addieren und Erhöhungsgebühr?
Dann: Klage ich im Namen des Mandanten gegen die Haftpflichtversicherung?
Wäre schön, wenn mir hier jemand helfen könnte, damit die Klage dann auch 100 %ig ist!!
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