Abrechnung Unfallsache Einigungsgebühr 2 Mandanten

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
Perle
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#1

16.07.2010, 09:15

Guten Morgen,
ich habe hier wieder mal ein Problem mit der Haftpflichtversicherung bei der Abrechnung. Hier im Forum habe ich leider nicht die Lösung gefunden. Nachdem dies jedoch so oft vorkommt, brauche ich hier mal eine Klärung. Wir möchten daher die Gebühren einklagen, hierfür bräuchten wir aber noch möglichst Entscheidungen.
Zum Sachverhalt:
Wir vertreten zwei Mandanten in einer Unfallsache, machen für den Ehemann Schadenersatz und Schmerzensgeld, für die Ehefrau Schmerzensgeld geltend.
Sachschaden wird vollständig reguliert, Schmerzensgeld zahlt die Versicherung für beide Mandanten weniger als wir gefordert haben. Es wird keine ausdrückliche Abfindung vereinbart, wir fordern 1.500,00 €, die Versicherung teilt mit sie halte 750,00 für angemessen, wir stimmen zu.
Ich habe Urteile, die sagen, dass es nicht notwendig ist, dass explizit ein Einigungsvertrag geschlossen wird. Die Erledigung und Vermeidung einer gerichtlichen Geltendmachung reicht aus (AG München, 04.09.08, Az. 264 C 15815/08, AG Bremen, Urt. v. 13.10.09, Az. 18 C 159/09).
Leider sind das nur zwei Urteile von Amtsgerichten, ich hätte gerne etwas mehr. Vielleicht hat jemand noch bessere Entscheidungen.
Das zweite Problem ist: rechne ich die beiden Mandanten getrennt ab oder muss ich Streitwert addieren und Erhöhungsgebühr?
Dann: Klage ich im Namen des Mandanten gegen die Haftpflichtversicherung?

Wäre schön, wenn mir hier jemand helfen könnte, damit die Klage dann auch 100 %ig ist!! :!:
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Curry
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#2

16.07.2010, 09:28

Mit Entscheidungen kann ich nicht dienen.

Bezüglich der Abrechnung. Da ihr die Angelegenheit zusammen geltend gemacht habt, sind die Streitwerte zu addieren, eine Erhöhungsgebühr fällt allerdings nicht an. Dies deshalb, da nicht beide Mdt. an einer Forderung beteiligt sind, sondern jeder seine eigene Forderung hat. Deshalb werden die Werte addiert.
Curry

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gkutes

#3

16.07.2010, 09:31

die Streitwerte werden zusammengerechnet. Sind ja verschiedene Gegenstände.
warum willst du jetzt Gebühren einklagen, die du noch nicht mal abgerechnet, geschweige denn geltend gemacht hast? kapier ich grad nicht so ganz
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#4

16.07.2010, 09:38

Wie die Vorbeiträge. Bei Schmerzensgeld handelt es sich um so genannte höchstpersönliche Ansprüche eines jeden Betroffenen, so dass der SW addiert wird, dafür aber eine Erhöhungsgebühr nicht in Betracht kommt. Über das Entstehen der Einigungsgebühr bedarf es eigentlich keiner Entscheidungen, da die Voraussetzungen in nahezu jedem RVG-Kommentar hinreichend deutlich definiert sind (z.B.: Bischof/Jungbauer/Bräuer u.a., RVG, 3. A.)
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#5

16.07.2010, 11:35

:thx
Ich habe schon abgerechnet, ich wollte nur sicher sein, damit dann mit einer Klage nicht auf den Bauch falle, weil schon falsch abgerechnet ist.
Also Streitwerte addieren und Geschäftsgebühr aus Gesamtregulierung, 1,5 Einigungsgebühr aus Betrag der beiden Schmerzensgeldbeträge, keine Erhöhungsgebühr - richtig?

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Leider sieht das die Versicherung nicht so und hat trotz Klageandrohung Zahlung abgelehnt. Ich hätte das gerne ein für alle mal geklärt, da ein Großteil meiner Arbeit darin besteht, mich mit Versicherungen wegen der Gebühren rumzustreiten. Ich möchte aber natürlich kein für mich negatives Urteil haben.
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#6

18.07.2010, 11:26

...also wir rechnen anders ab: eine KoRe für den Ehemann, Wert ist Schadensersatz + Schmerzensgeld, eine zweite KoRe für die Ehefrau, Wert ist Schmerzensgeld.
Das hat noch nie Probleme gegeben und es kommen in der Regel sogar mehr Euronen dabei raus ...

Womit begründet die Versicherung denn ihre Weigerung zu zahlen ?
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#7

18.07.2010, 11:37

warum willst du jetzt Gebühren einklagen, die du noch nicht mal abgerechnet, geschweige denn geltend gemacht hast? kapier ich grad nicht so ganz
Dem muss ich mich anschließen. Versteh auch irgendwie nicht, warum ihr gleich Klage erheben wollt, obwohl anscheinend noch nicht einmal ne Rechnung an die gegnerische Haftpflichtversicherung geschrieben wurde!?

Und bezüglich der Abrechnung muss ich sagen, dass wir das so handhaben wie Zweite Chefin. Wir hatten zwar noch nie so einen Fall, in dem Eheleute "verwickelt" waren, aber eben wenn noch eine weitere Person mit im Auto war. Da legen wir auch immer zwei Akten an.
Ich wollte mich wirklich benehmen, aber es gab so viele andere Optionen!
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#8

20.07.2010, 09:03

Also nochmal, ich habe schon abgerechnet. Habe ich doch oben schon erklärt. :!:
Was ist denn jetzt richtig? Zwei getrennte Abrechnungen oder eine?
Hat jemand was Handfestes?
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#9

20.07.2010, 10:00

13 hat geschrieben:Bei Schmerzensgeld handelt es sich um so genannte höchstpersönliche Ansprüche eines jeden Betroffenen
Deswegen machen wir auch zwei getrennte Abrechnungen, wie Zweite Chefin und sunshine24.
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#10

20.07.2010, 11:34

jenniver hat geschrieben:
13 hat geschrieben:Bei Schmerzensgeld handelt es sich um so genannte höchstpersönliche Ansprüche eines jeden Betroffenen
Deswegen machen wir auch zwei getrennte Abrechnungen, wie Zweite Chefin und sunshine24.
Was heißt das genau? :?:
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