...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
-
gkutes
#11
15.07.2010, 15:48
Ach so, wir sind nicht ortsanässig und haben unseren Kanzleisitz auch nicht beim zuständigen Gericht gehabt, deshalb Fahrkosten und Abwesenheit.
es kommt darauf an, wo der Mandant wohnt!!!!!!!
also Vergleichswert niedriger hab ich jetzt schon so gesehen, deswegen hat mich das jetzt nicht so sehr gewundert. Oder ist es wirklich ein mehrwert?
edit - aha, Verzicht also. Na dann ist das ja dann klar mit dem Wert. Stimmt also alles.
-
Olesik21
- Foren-Praktikant(in)
- Beiträge: 26
- Registriert: 11.09.2009, 18:04
- Beruf: Azubi Reno
- Software: RA-Micro
-
Kontaktdaten:
#12
15.07.2010, 15:55
wieso ist doch leicht zu merken? nie den erledigungswert sondern den gesamten Gegenstandswert...steht auch so in meinen Unterlagen^^
-
Curry
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 8213
- Registriert: 22.11.2006, 09:00
- Beruf: gepr. Rechtsfachwirtin
- Software: RA-Micro
- Wohnort: Nähe Stuttgart
#13
15.07.2010, 15:57
Olesik21, es gilt aber hier dann trotzdem nur der Wert von 1000€ - da nur über die 1000€ ein Vergleich geschlossen wurde. Es sollen statt der 1000€ nur 500€ gezahlt werden. Über den Rest wurde ein Verzicht erklärt, darüber wurde sich also nicht verglichen.
Curry
Optimisten haben gar keine Ahnung von den freudigen Überraschungen, die Pessimisten erleben.
-
gkutes
#14
15.07.2010, 16:00
genau - die eselsbrücke ist nämlich auch " nicht der Wert auf den sich geeinigt wird, sondern der Wert des Gegenstandes über den sich geeinigt wird"
-
Inara
- Kennt alle Akten auswendig
- Beiträge: 930
- Registriert: 14.01.2010, 14:17
- Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
#15
15.07.2010, 16:01
es gibt manchmal Dinge die eben nie hängen bleiben
das ist genauso etwas, wie, wenn ich Anlagen schreiben will, immer zuerst Analagen schreib, ist irgendwie so drin, einfach merkwürdig
ok, also doch SW für Vgl aus 1.000
Merci Leute
-
Olesik21
- Foren-Praktikant(in)
- Beiträge: 26
- Registriert: 11.09.2009, 18:04
- Beruf: Azubi Reno
- Software: RA-Micro
-
Kontaktdaten:
#16
15.07.2010, 16:03
ja das ist mir schon klar es sollen nur statt 5000 , 1000 € gezahlt werden,...auf den Restbetrag wird verzichtet,...deswegen entsteht trotzdem die Einigungsgebühr aus den Wert von 5000 € und nicht aus den Erledigungswert von 1000 €,...
hab das zumindest so gelernt und habs auch sofort verstanden^^
-
Inara
- Kennt alle Akten auswendig
- Beiträge: 930
- Registriert: 14.01.2010, 14:17
- Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
#17
15.07.2010, 16:03
also die Meinungen gehen aber hier auseinander...
-
Curry
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 8213
- Registriert: 22.11.2006, 09:00
- Beruf: gepr. Rechtsfachwirtin
- Software: RA-Micro
- Wohnort: Nähe Stuttgart
#18
15.07.2010, 16:08
Also jetzt komm ich auch grad ins grübeln. Der Verzicht wurde ja im Vergleich erklärt und es ist kein Verzichtsurteil ergangen, oder? Dann wurde sich ja eigentlich auch über die 4000€ verglichen. Hat das Gericht die Streitwertfestsetzung irgendwie begründet?
Curry
Optimisten haben gar keine Ahnung von den freudigen Überraschungen, die Pessimisten erleben.
-
lucy1510
- Absoluter Workaholic
- Beiträge: 1039
- Registriert: 16.05.2009, 20:42
- Wohnort: Stolberg
#19
15.07.2010, 16:09
Nee, nee die KR ist richtig. Der Vergleichsstreitwert wurde doch auf 1.000,00 € festgesetzt, daher kann man nicht 5.000,00 € für die Einigungsgebühr ansetzen. Ansonsten so wie gkutes.
Wenn die Kinder mal aus dem Haus sind, dann hat sie ihr Jodeldiplom, dann hat sie was eigenes.
(Loriot)
This is Heinrich Lohse from the Deutsche Röhren AG
(ebenfalls Loriot)
-
Curry
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 8213
- Registriert: 22.11.2006, 09:00
- Beruf: gepr. Rechtsfachwirtin
- Software: RA-Micro
- Wohnort: Nähe Stuttgart
#20
15.07.2010, 16:13
Naja, aber nur weil das so festgesetzt wurde, heißt das ja nicht, dass es so richtig ist
Deshalb würde mich die Begründung des Gerichts interessieren.
Curry
Optimisten haben gar keine Ahnung von den freudigen Überraschungen, die Pessimisten erleben.