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Wir sind Beklagter und kriegen keine Geschäftsgebühr?
- Kasimir1603
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Ja, aber auf wessen Wunsch, wenn nicht der der Mandanten, sollte man denn sonst außergerichtlich tätig werden? *kopfkratz* Naja, wenn Chefchen des so will ![Mr. Green :mrgreen:](./images/smilies/icon_mrgreen.gif)
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Ciao Kasi
Wenn Liebe einen Weg zum Himmel fände und Erinnerungen zu Stufen würden,
dann würden wir hinaufsteigen und dich zurück holen, denn die Lücke die du hinterlässt, lässt sich nicht schließen.
(in Erinnerung an unseren "Lord Stinkefuß" Sammy)
Mit Semmelbrösel in den Socken bleibt selbst der größte Schweißfuß trocken
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- Curry
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Wie ich oben schon ausgeführt habe, besteht auch keine Anspruchsgrundlage für die Geltendmachung der GG gegenüber dem Kläger.
Curry
Optimisten haben gar keine Ahnung von den freudigen Überraschungen, die Pessimisten erleben.
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Weil nach ständiger Rechtsprechung die Abwehr einer auch unberechtigt geltend gemachten Forderung unter die Überschrift "allgemeines Lebensrisiko" fällt - daher keine Anspruchsgrundlage.Maximum hat geschrieben:@Curry: Wieso?
Milchreis schmeckt ganz vorzüglich, wenn man ihn kurz vor dem Verzehr durch ein saftiges Steak ersetzt.
- Curry
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Ich stimme Beitrag #14 zu.
Der Kläger kann z.B. als Anspruchsgrundlage den Verzugsschaden anbringen - für den Beklagten lässt sich allerdings keine Anspruchsgrundlage finden.
Der Kläger kann z.B. als Anspruchsgrundlage den Verzugsschaden anbringen - für den Beklagten lässt sich allerdings keine Anspruchsgrundlage finden.
Curry
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Einen Anwalt nehmen "muss" er sich im engsten Sinne erst dann, wenn die Forderung gerichtlich gegen ihn geltend gemacht wird, weil er vorher auch noch nicht zu befürchten hat, dass ein vollstreckungsfähiger Titel gegen ihn erwirkt wird... wird der Anwalt vor der Klageerhebung beauftragt, sind das - jetzt mal ganz abwertend formuliert - eigene "Luxuskosten" des Mandanten.
http://www.sonnemondsterne.de" target="blank - 06.08.2010 bis 08.08.2010 :)
"Jetzt haben wir sie genau da, wo sie uns haben wollten." - Captain Kirk
"Nur weil du nicht paranoid bist, heißt das noch lange nicht, dass niemand hinter dir her ist."
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- Adelia
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aber ganz ehrlich das ist echt ungerecht....weil es gibt viele die sich mit dem recht ja mal gar nicht auskennen und warum sollen die dann noch schlechter gestellt werden, wenn man sich nen anwalt nimmt....
Von Unrecht würde ich nicht reden... allenfalls von Gleichberechtigung denjenigen Gegenüber, die sich einen Rechtsanwalt aus eigenen Mitteln nicht leisten können ![Smilie :)](./images/smilies/icon_smile.gif)
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