Wir sind Beklagter und kriegen keine Geschäftsgebühr?

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Kasimir1603
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#11

15.07.2010, 09:49

Ja, aber auf wessen Wunsch, wenn nicht der der Mandanten, sollte man denn sonst außergerichtlich tätig werden? *kopfkratz* Naja, wenn Chefchen des so will :mrgreen:
Ciao Kasi

Wenn Liebe einen Weg zum Himmel fände und Erinnerungen zu Stufen würden,
dann würden wir hinaufsteigen und dich zurück holen, denn die Lücke die du hinterlässt, lässt sich nicht schließen.
(in Erinnerung an unseren "Lord Stinkefuß" Sammy)





Mit Semmelbrösel in den Socken bleibt selbst der größte Schweißfuß trocken

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Curry
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#12

15.07.2010, 10:20

Wie ich oben schon ausgeführt habe, besteht auch keine Anspruchsgrundlage für die Geltendmachung der GG gegenüber dem Kläger.
Curry

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Maximum
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#13

15.07.2010, 12:52

@Curry: Wieso?
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skugga
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#14

15.07.2010, 13:05

Maximum hat geschrieben:@Curry: Wieso?
Weil nach ständiger Rechtsprechung die Abwehr einer auch unberechtigt geltend gemachten Forderung unter die Überschrift "allgemeines Lebensrisiko" fällt - daher keine Anspruchsgrundlage.
Milchreis schmeckt ganz vorzüglich, wenn man ihn kurz vor dem Verzehr durch ein saftiges Steak ersetzt.
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Curry
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#15

15.07.2010, 13:13

Ich stimme Beitrag #14 zu.

Der Kläger kann z.B. als Anspruchsgrundlage den Verzugsschaden anbringen - für den Beklagten lässt sich allerdings keine Anspruchsgrundlage finden.
Curry

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#16

15.07.2010, 13:22

Das ist aber fies.. ich mein der "arme" Mandant kann doch nix dafür wenn der z.B. unberechtigt abgemahnt wird. Der muss sich doch nen Anwalt nehmen?!

(gut dass bisher alle gezahlt haben)
Asgoth
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#17

15.07.2010, 13:32

Einen Anwalt nehmen "muss" er sich im engsten Sinne erst dann, wenn die Forderung gerichtlich gegen ihn geltend gemacht wird, weil er vorher auch noch nicht zu befürchten hat, dass ein vollstreckungsfähiger Titel gegen ihn erwirkt wird... wird der Anwalt vor der Klageerhebung beauftragt, sind das - jetzt mal ganz abwertend formuliert - eigene "Luxuskosten" des Mandanten.
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#18

15.07.2010, 13:38

aber ganz ehrlich das ist echt ungerecht....weil es gibt viele die sich mit dem recht ja mal gar nicht auskennen und warum sollen die dann noch schlechter gestellt werden, wenn man sich nen anwalt nimmt....
Asgoth
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#19

15.07.2010, 13:41

Von Unrecht würde ich nicht reden... allenfalls von Gleichberechtigung denjenigen Gegenüber, die sich einen Rechtsanwalt aus eigenen Mitteln nicht leisten können :)
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