Kosten der Streitverkündeten "Nicht anerkannt"

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
gkutes

#11

28.05.2009, 10:47

123meins-stellst du deine frage jetzt einfach mal überall rein??? außerdem hat deine frage gar nichts mit dem fred hier zu tun.
du kannst einen alten beitrag auch "schieben" dass er wieder oben erscheint!
Asgoth
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#12

28.05.2009, 10:57

ich versteh rein gar nichts...
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#13

28.05.2009, 10:58

Das ist alles recht wirr geschrieben.
Wir Kläger eine Beklagte mit 36.200
Wie ist denn das hier zu verstehen? Ihr habt Klage über ursprünglich € 36.200 eingereicht oder wurde die Klage auf diesen Betrag erweitert? Warum setzt das Gericht einen vorläufigen Streitwert bei € 9.445,82 an? Gibt es eine Begründung im Streitwertbeschluss?

Da die Parteien im Termin, in dem das VU ergangen ist, ordnungsgemäß vertreten waren, fällt eine 1,2 TG an, was aber auch unerheblich ist, da wohl weitere Termine stattfanden.

Über die Kostenverteilung entscheidet das Gericht. Sowohl die Beklagten als auch der Streitverkündete können Gebühren nach Teil 3 VV RVG abrechnen.

Du rechnest auch ganz normal deine Gebühren ab, also 1,3 VG, 1,2 TG... bei den Streitwerten musst du nochmal aufklären. Da steig ich nicht ganz durch.
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#14

28.05.2009, 11:08

turotipse hat geschrieben:Allerdings muss ich ja jetzt auch eine Beschwerde gegen den KFA einlegen. Was schreibe ich da?

erst einmal den obigen SS beifügen udn dann? Kann mir jemand helfen?
Einer Beschwerde gegen den KFB bedarf es nicht. Wenn die KGE für die Kosten der Nebenintervention besteht, dann werden die Kosten angemeldet und erstmals beschieden.
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#15

28.05.2009, 12:13

ja genau das habe ich auch so gemacht, habe weil der Streitwert erstmal auf vorläuf 9.445,82 festgesetzt wurde auch diesen angesetzt.

im Falle des urteiles oder Vergleiches weiß ich mehr.
turotipse
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#16

28.05.2009, 12:17

kannste mal deine Frage woanders reinschreiben???? DANKE
gkutes

#17

28.05.2009, 12:23

ja, dass meine ich auch. vielleicht kann das ein mod machen. musst du mal melden, turotipse.
siehe auch mein beitrag #11
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AnFi
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#18

15.07.2010, 09:55

Hallo alle, ich habe da ein Problem:


Und zwar sind wir in einem Rechtsstreit der Beklagtenseite als Streitverkündeter (Nebenintervent) beigetreten. Im Urteil gab es eine Kostenquotelung. Der Kläger hat ca. 80 % zu tragen und die Beklagten ca. 20 %.

Wir haben nun einen Kostenausgleichsantrag an das Gericht geschickt, das Gericht antwortet, dass bezüglich der Kosten des Streitverkündeten nichts entschieden wurde und eine Festsetzung daher ausscheidet

Und nu? Ich soll nun prüfen, was zu tun ist. Die Frist um die Kosten einzureichen ist bereits abgelaufen... leider keine Idee... hatte nie einen ähnlichen Fall.....

Haben wir hier bei den Anträgen etwas versäumt? Aber eigentlich wird doch über die Kosten von Amtswegen entschieden…

Berufungsfrist ist noch nicht abgelaufen… ist es möglich Berufung wegen der Kostenentscheidung im Urteil einzulegen? Urteilsberichtigung?
Muss man vorsorglich Beschwerde gegen den KFB einlegen?

Danke schon mal im Voraus
Liebe Grüße
AnFi
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