123meins-stellst du deine frage jetzt einfach mal überall rein??? außerdem hat deine frage gar nichts mit dem fred hier zu tun.
du kannst einen alten beitrag auch "schieben" dass er wieder oben erscheint!
Kosten der Streitverkündeten "Nicht anerkannt"
ich versteh rein gar nichts...
http://www.sonnemondsterne.de" target="blank - 06.08.2010 bis 08.08.2010 :)
"Jetzt haben wir sie genau da, wo sie uns haben wollten." - Captain Kirk
"Nur weil du nicht paranoid bist, heißt das noch lange nicht, dass niemand hinter dir her ist."
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Das ist alles recht wirr geschrieben.
Da die Parteien im Termin, in dem das VU ergangen ist, ordnungsgemäß vertreten waren, fällt eine 1,2 TG an, was aber auch unerheblich ist, da wohl weitere Termine stattfanden.
Über die Kostenverteilung entscheidet das Gericht. Sowohl die Beklagten als auch der Streitverkündete können Gebühren nach Teil 3 VV RVG abrechnen.
Du rechnest auch ganz normal deine Gebühren ab, also 1,3 VG, 1,2 TG... bei den Streitwerten musst du nochmal aufklären. Da steig ich nicht ganz durch.
Wie ist denn das hier zu verstehen? Ihr habt Klage über ursprünglich € 36.200 eingereicht oder wurde die Klage auf diesen Betrag erweitert? Warum setzt das Gericht einen vorläufigen Streitwert bei € 9.445,82 an? Gibt es eine Begründung im Streitwertbeschluss?Wir Kläger eine Beklagte mit 36.200
Da die Parteien im Termin, in dem das VU ergangen ist, ordnungsgemäß vertreten waren, fällt eine 1,2 TG an, was aber auch unerheblich ist, da wohl weitere Termine stattfanden.
Über die Kostenverteilung entscheidet das Gericht. Sowohl die Beklagten als auch der Streitverkündete können Gebühren nach Teil 3 VV RVG abrechnen.
Du rechnest auch ganz normal deine Gebühren ab, also 1,3 VG, 1,2 TG... bei den Streitwerten musst du nochmal aufklären. Da steig ich nicht ganz durch.
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- ...ist hier unabkömmlich !
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Einer Beschwerde gegen den KFB bedarf es nicht. Wenn die KGE für die Kosten der Nebenintervention besteht, dann werden die Kosten angemeldet und erstmals beschieden.turotipse hat geschrieben:Allerdings muss ich ja jetzt auch eine Beschwerde gegen den KFA einlegen. Was schreibe ich da?
erst einmal den obigen SS beifügen udn dann? Kann mir jemand helfen?
~ Grüßle ~
Veni, vidi, violini (Ich kam, ich sah, ich vergeigte)...
>>> Bitte keine Sachfragen per pN.
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ja, dass meine ich auch. vielleicht kann das ein mod machen. musst du mal melden, turotipse.
siehe auch mein beitrag #11
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- AnFi
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Hallo alle, ich habe da ein Problem:
Und zwar sind wir in einem Rechtsstreit der Beklagtenseite als Streitverkündeter (Nebenintervent) beigetreten. Im Urteil gab es eine Kostenquotelung. Der Kläger hat ca. 80 % zu tragen und die Beklagten ca. 20 %.
Wir haben nun einen Kostenausgleichsantrag an das Gericht geschickt, das Gericht antwortet, dass bezüglich der Kosten des Streitverkündeten nichts entschieden wurde und eine Festsetzung daher ausscheidet
Und nu? Ich soll nun prüfen, was zu tun ist. Die Frist um die Kosten einzureichen ist bereits abgelaufen... leider keine Idee... hatte nie einen ähnlichen Fall.....
Haben wir hier bei den Anträgen etwas versäumt? Aber eigentlich wird doch über die Kosten von Amtswegen entschieden…
Berufungsfrist ist noch nicht abgelaufen… ist es möglich Berufung wegen der Kostenentscheidung im Urteil einzulegen? Urteilsberichtigung?
Muss man vorsorglich Beschwerde gegen den KFB einlegen?
Danke schon mal im Voraus
Und zwar sind wir in einem Rechtsstreit der Beklagtenseite als Streitverkündeter (Nebenintervent) beigetreten. Im Urteil gab es eine Kostenquotelung. Der Kläger hat ca. 80 % zu tragen und die Beklagten ca. 20 %.
Wir haben nun einen Kostenausgleichsantrag an das Gericht geschickt, das Gericht antwortet, dass bezüglich der Kosten des Streitverkündeten nichts entschieden wurde und eine Festsetzung daher ausscheidet
Und nu? Ich soll nun prüfen, was zu tun ist. Die Frist um die Kosten einzureichen ist bereits abgelaufen... leider keine Idee... hatte nie einen ähnlichen Fall.....
Haben wir hier bei den Anträgen etwas versäumt? Aber eigentlich wird doch über die Kosten von Amtswegen entschieden…
Berufungsfrist ist noch nicht abgelaufen… ist es möglich Berufung wegen der Kostenentscheidung im Urteil einzulegen? Urteilsberichtigung?
Muss man vorsorglich Beschwerde gegen den KFB einlegen?
Danke schon mal im Voraus
Liebe Grüße
AnFi
AnFi