Wir sind Beklagter und kriegen keine Geschäftsgebühr?

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Bibi
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#1

15.07.2010, 09:25

Geschäftsgebühr die Tausendste. Ich bitte um Eure Hilfe zu folgender Frage:

In einem vor dem LG Stralsund geführten Prozessverfahren sind unsere Mandanten Beklagte. Die Klage wurde abgewiesen; die Kläger haben die Kosten des Verfahrens zu tragen.

Da wir bereits außergerichtlich in dieser Sache tätig waren, hatte ich im KFA auch die Geschäftsgebühr mir angegeben. Das Gericht schreibt jetzt, dass sich die Kostengrundentscheidung nur auf die im gerichtlichen Verfahren entstandenen Gebühren bezieht und die Geschäftsgebühr somit nicht berücksichtigt werden kann.

Ist das richtig? Wir waren ja außergerichtlich tätig und die GG ist angefallen; soll die GG wirklich allein zu Lasten der Mandanten gehen?

Dank Euch schonmal für Eure Rückmeldungen.
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Adelia
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#2

15.07.2010, 09:27

wenn die außergerichtichen Kosten nicht mit in der Kostenentscheidung enthalten sind, so zusagen, dass die Kläger diese auch zu tragen haben, kannst du sie auch nicht festsetzen lassen...so ist es jedenfalls meine erfahrung...
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Kasimir1603
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#3

15.07.2010, 09:28

Jep is richtig. Die GG hat in einem KFA nichts, aber auch rein gar nichts zu suchen. Ihr müsst die GG für Euren Mandanten gegenüber den Gegner im Wege des Klage- oder Mahnverfahrens geltend machen. Ich würde vorher versuchen, diese zur Zahlung der GG aufzufordern.
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Mistfratz
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#4

15.07.2010, 09:29

Ja, das stimmt schon so nach meiner Erfahrung.

Die GG kann man ja grundsätzlich nicht in den KFA mit hineinnehmen. Als Beklagte müsste man hinsichtlich der GG im Verfahren Widerklage erheben! :?
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Kasimir1603
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#5

15.07.2010, 09:31

Adelia hat geschrieben:wenn die außergerichtichen Kosten nicht mit in der Kostenentscheidung enthalten sind, so zusagen, dass die Kläger diese auch zu tragen haben, kannst du sie auch nicht festsetzen lassen...so ist es jedenfalls meine erfahrung...

Man kann die GG auch nicht festsetzen lassen, wenn sie in der KGE enthalten sind. Eine GG hat grundsätzlich nix im KFA zu suchen und wird von jedem Rechtspfleger moniert werden.
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Curry
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#6

15.07.2010, 09:33

Leider gibt es nur meist keine Anspruchsgrundlage dafür, als Beklagte die GG gegenüber dem Kläger geltend zu machen. Deshalb bleibt der Beklagte regelmäßig auf den außergerichtlichen Kosten sitzen.
Curry

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Bibi
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#7

15.07.2010, 09:33

:thx

Ich hab es fast befürchtet. Da der Streitwert sehr hoch ist, ist die GG nicht unerheblich, mal sehen, wie mein Chef sich entscheidet.

Dann dürfte die GG aber auf die VG auch nicht anzurechnen sein, oder?
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gkutes

#8

15.07.2010, 09:34

wenn die außergerichtichen Kosten nicht mit in der Kostenentscheidung enthalten sind, so zusagen, dass die Kläger diese auch zu tragen haben, kannst du sie auch nicht festsetzen lassen.
leute... die GG gehört nicht zu den Kosten des Rechtsstreits. Gehörte noch nie und wird auch nie dazu gehören! Deswegen kann sie im Kostenfestsetzungsverfahren nicht geltend gemacht werden
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Kasimir1603
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#9

15.07.2010, 09:35

@Bibi

Nein, musste nix anrechnen bei Vg.

Dann dürft ihr aber jetzt gegenüber dem Gegner bei der Forderung der GG diese auch net voll einfordern.
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#10

15.07.2010, 09:40

OK, danke nochmal. Cheffchen sagt, wir fordern die GG nicht bei der Gegenseite ein, da wir auf Wunsch der Mandanten außergerichtlich tätig waren. :roll:
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