...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Soenny
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#11
14.07.2010, 14:11
Würde Antrag stellen, GG, VG und zusätzliche Geb. abrechnen, wenn Kostengrundentscheidung da ist.
Welche GG und welche VG? Das ist ein Strafverfahren!
Ich sehe da:
4100
4104
wenn es die Anklageerhebung wirklich gab dann:
4106
und
4141
wenn die Einstellungsverfügung da ist und ihr an der Einstellung mitgewirkt habt.
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Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)
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#12
14.07.2010, 14:40
@JSanny
GG = 4100
VG = 4106
zusätzl. Geb. = 4141
dachte, dass ist offensichtlich wenn wir von einem Strafverfahren reden
in meinem RVG heißen die zumindest Grundgebühr und Verfahrensgebühr
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stuppsi
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#13
14.07.2010, 14:46
Elvenqueen hat geschrieben:
Sie will ja wissen, was ist, wenn die Anklage noch nicht öffentlich geworden ist bzw. nicht zugestellt worden ist. Hat jetzt jemand noch eine Idee?
Dann tendier ich doch eher zu 4104
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Soenny
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#14
14.07.2010, 14:53
Entweder gibt es die Anklageschrift, die auch zugestellt ist, dann wie #11 oder es gibt die Anklageschrift nicht, dann fällt die 4106 raus, auch wie in #11 geschrieben und ob die Anklageschrift zugestellt wurde oder nicht, müßte sich aus der Ermittlungsakte ergeben, die im Zweifelsfall anfordern oder bei der StA anrufen.
Und um auf die Ausgangsfrage zurückzukommen, da ging es ja um Kostentragung, gilt erst mal, daß der Mandant Kostenschuldner ist und die KR bekommt, bezüglich Erstattung ist wie von stuppsi geschrieben, die Kostengrundentscheidung abzuwarten.
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#15
14.07.2010, 14:59
Elvenqueen hat geschrieben:
Sie will ja wissen, was ist, wenn die Anklage noch nicht öffentlich geworden ist bzw. nicht zugestellt worden ist. Hat jetzt jemand noch eine Idee?
In meinem Meyer-Goßner steht "Unzulässig ist die erweiternde Auslegung der Ausnahmeregelung auf zeitlich frühere Einstellungen..."
Würde es aber trotzdem versuchen - mehr als ablehnen können sie es ja nicht....
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#16
15.07.2010, 12:12
Gut, bei den Gebühren bin ich mir schon sicher, ging wirklich nur um die Kostentragung.... ich werde dann wohl um eine Kostengrundentscheidung bitten, denn gefunden habe ich weiter auch nichts, aber danke für eure Hilfe!!!
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#17
29.07.2010, 13:14
Und wie sieht dann so ein Kostenerstattungsantrag aus????
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#18
29.07.2010, 13:20
Ich glaub ich verstehs grad net: Die Grundgebühr entsteht, ggf. die Verfahrensgebühr und zusätzliche Gebühr. Die Frage war doch, ob gegen die Staatskasse abgerechnet werden kann? Dazu muss die Kostenentscheidung her. Stuppsi hat ja die Vorschrift zitiert, nach der das beantragt werden kann...
Lieber Gruß, Trynn
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#19
29.07.2010, 13:56
Voraussetzung für eine Entscheidung nach § 467a StPO ist, dass die öffentliche Klage wirksam erhoben wurde.
Die Erhebung der Anklage erfolgt gem. § 170 Abs. 1 StPO durch Einreichung einer Anklageschrift bei dem zuständigen Gericht.
Auf die Zustellung der Anklage kommt es also nicht an!