Anrechnung der Geschäftsgebühr aus welchem SW

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Inara
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#1

09.07.2010, 15:49

Hallo Leute,

heut ist irgendwie nicht so ganz mein Tag, glaub die Hitze steigt mir zu Kopf.

Bräuchte wieder Hilfe:

Wir haben außergerichtl. eine 1,5 GG aus 24.000 geltend gemacht. Rechtsstreit nun gewonnen, SW wurde auf 10.000 festgesetzt. Stimmt das denn, dass ich dann die Anrechnung i.H.v. 0,75 aus 10.000 machen muss???

Hilfe!!! Wär toll, wenn noch jemand da wäre, der mir helfen kann.

Ach so, gleich nochmal eine Frage, ich steh sowas von aufm Schlauch (wie gesagt, puh diese Hitze), wie rechne ich den nochmal die 0,75 aus, verdammt, das gibts doch gar nicht, dass ich da aufm Schlauch steh...

Daaaaaaaanke

LG
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Kasimir1603
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#2

09.07.2010, 15:53

Anrechnung der GG erfolgt aus dem Wert, der in das streitige Verfahren übergegangen ist.

Warum wurde der Wert nur auf 10 T festgesetzt? Hattet ihr bloß 10 T ins Verfahren eingeführt?
Ciao Kasi

Wenn Liebe einen Weg zum Himmel fände und Erinnerungen zu Stufen würden,
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Inara
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#3

09.07.2010, 15:55

Nein, wir haben die 24.000 ins Verfahren eingeführt, machen jetzt auch ne SW-Beschwerde!!!
Inara
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#4

09.07.2010, 15:56

ach so... gut, dann lag ich also richtig, 0,75 aus 10.000 anrechnung
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Kasimir1603
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#5

09.07.2010, 15:58

Naja, aber ihr habt ja eigentlich 24 T ins streitige Verfahren eingebracht :| Ich kann jetzt leider net nachvollziehen, warum das Gericht den SW nun bloß auf 10 T festgesetzt hat??
Ciao Kasi

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#6

09.07.2010, 16:01

naja das ist eine urheberrechtssache, die sw für auskunftsanspruch etc. wurden niedriger angesetzt
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#7

09.07.2010, 16:04

aber das gibts doch gar nicht, ich komm mir vor, wie dumm... wieviel sind 0,75 aus 10.000, ja sage mal
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#8

09.07.2010, 16:12

boah man... sorry... hab echt voll aufm Schlauch gestanden, weiss natürlich die 0,75 aus 10.000,0
gkutes

#9

09.07.2010, 16:30

echt - weißt du das auswendig? respekt :lol:

angerechnet wird bei dir aus dem gerichtlichen Streitwert, der dann nach eurer Beschwerde rauskommt.

wenn du eine Rg an Mandant machst, würde ich jetzt also noch warten.
einen KFA würd ich jetzt erstmal mit einer Anrechnung mit 10000 stellen
Inara
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#10

12.07.2010, 09:32

die Anrechnung hab ich so gemacht, mal abwarten, was bei der Beschwerde rauskommt !!!

:thx
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