Kostenaufstellung HILFE!
zweite chefin meint, dass du die zweite berechnung nicht mit 92% / 8 % machen müsstest sondern mit 83% / 17 %
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... und ich bleib dabei:
In der Version ohne Widerklage obsiegt der Kläger zu 6/7 und hat 1/7 der Kosten zu tragen.
Wetten dass ?
Schönes Wochenende !
In der Version ohne Widerklage obsiegt der Kläger zu 6/7 und hat 1/7 der Kosten zu tragen.
Wetten dass ?
Schönes Wochenende !
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Halli Hallo ich habe mal wieder ein Problem mit so einer Kostenquotelung
Also wir sind in der zweiten Instanz....
Der Gegenstandswert wird auf 260.000,00 € festgesetzt.
Das Gericht schlägt einen Vergleich vor wonach wir 1/4 (Berufungsbeklagte) und die Gegenseite 3/4 (Berufungsklägerin) der Kosten tragen soll...
So ich gehe also ganz normal von den Gebühren während der Berufung aus:
1,6 VG 3200
1,2 TG 3202
1,3 EG 1004
Auslagen + MwSt
= 10.035,51 €
zzgl. 4,0 Gerichtskosten: 7.024,00 €
soo...wie sollen 1/4 der Kosten tragen und die Gegenseite 3/4... aber wie mache ich das jetzt noch mal?
Ich nehme 2 mal den Betrag in Höhe von 10.035,51 € also 20.071,02 und addiere die Gerichtskosten in Höhe von 7.024,00 €.
Dann habe ich einen Betrag in Höhe von 27.095,02 €.
Bin mir jetzt aber total unsicher, wie ich davon 1/4 und 3/4 ausrechne...
oder ist es so einfach dass wir
1/4 = 6.773,75 € zahlen müssen
und die Gegenseite
3/4 = 20.321,27 € ?
Ich bitte um eure Hilfe ...
Also wir sind in der zweiten Instanz....
Der Gegenstandswert wird auf 260.000,00 € festgesetzt.
Das Gericht schlägt einen Vergleich vor wonach wir 1/4 (Berufungsbeklagte) und die Gegenseite 3/4 (Berufungsklägerin) der Kosten tragen soll...
So ich gehe also ganz normal von den Gebühren während der Berufung aus:
1,6 VG 3200
1,2 TG 3202
1,3 EG 1004
Auslagen + MwSt
= 10.035,51 €
zzgl. 4,0 Gerichtskosten: 7.024,00 €
soo...wie sollen 1/4 der Kosten tragen und die Gegenseite 3/4... aber wie mache ich das jetzt noch mal?
Ich nehme 2 mal den Betrag in Höhe von 10.035,51 € also 20.071,02 und addiere die Gerichtskosten in Höhe von 7.024,00 €.
Dann habe ich einen Betrag in Höhe von 27.095,02 €.
Bin mir jetzt aber total unsicher, wie ich davon 1/4 und 3/4 ausrechne...
oder ist es so einfach dass wir
1/4 = 6.773,75 € zahlen müssen
und die Gegenseite
3/4 = 20.321,27 € ?
Ich bitte um eure Hilfe ...
du musst alle Gebühren durch 4 teilen
ihr tragt also 6773,76 von den GESAMTEN kosten
davon ziehst du jetzt die bei dir entstandenen Kosten ab, also 10.000 und erhältst so den Erstattungsbetrag
ihr tragt also 6773,76 von den GESAMTEN kosten
davon ziehst du jetzt die bei dir entstandenen Kosten ab, also 10.000 und erhältst so den Erstattungsbetrag
ja, vorbehaltlich dessen, dass der Berufungsklägerin (oder auch auch) nicht noch ander Kosten, wie zB Reisekosten, Kopierkosten etc entstanden sind.
Gegenprobe:
Gegner muss 3/4 von 27.095,02 zahlen = 20.321,27
dies abzüglich ihr entstandener Kosten (10.035,51 +7024) = 3.261,75
Gegenprobe:
Gegner muss 3/4 von 27.095,02 zahlen = 20.321,27
dies abzüglich ihr entstandener Kosten (10.035,51 +7024) = 3.261,75