Morgen Fristablauf... Abrechnungsproblem

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
gkutes

#21

07.07.2010, 09:23

ja, das ist auch komplett falsch

ich könnt und solltet das Mahnverfahren mit geltend machen. SW bin ich mir aber, wie gesagt, unsicher. mE kann man nicht einfach SW 3900 hernehmen. Das Mahnverfahren wird zwar voll angerechnet, aber die Postpauschale und die Gebühr für den VB bleibt ja bestehen.

Oder wurde etwa im Urteil der Vollstreckungsbescheid (über 3900) aufrecht erhalten?

VG und TG jedenfalls aus 3900
Anrechnung der GG nur, wenn geltend gemacht (§15a RVG!)
Bine
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#22

07.07.2010, 16:15

So ist raus mal sehen.... Vielen, vielen Dank für die schnelle Hilfe und sorry für das auf dem Schlauch stehen :oops:

:thx
Gesperrt