ja, das ist auch komplett falsch
ich könnt und solltet das Mahnverfahren mit geltend machen. SW bin ich mir aber, wie gesagt, unsicher. mE kann man nicht einfach SW 3900 hernehmen. Das Mahnverfahren wird zwar voll angerechnet, aber die Postpauschale und die Gebühr für den VB bleibt ja bestehen.
Oder wurde etwa im Urteil der Vollstreckungsbescheid (über 3900) aufrecht erhalten?
VG und TG jedenfalls aus 3900
Anrechnung der GG nur, wenn geltend gemacht (§15a RVG!)