Kostenaufstellung HILFE!

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
gkutes

#21

20.11.2009, 15:00

zweite chefin meint, dass du die zweite berechnung nicht mit 92% / 8 % machen müsstest sondern mit 83% / 17 %
ReNoFa09
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#22

20.11.2009, 15:07

Okay...vielen Dank :-) Hoffe einmal, dass es nicht sooo viel Ärger gibt ;-)
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Zweite Chefin
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#23

20.11.2009, 20:41

... und ich bleib dabei:
In der Version ohne Widerklage obsiegt der Kläger zu 6/7 und hat 1/7 der Kosten zu tragen.
Wetten dass ?

Schönes Wochenende !
ReNoFa09
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#24

07.07.2010, 12:18

Halli Hallo ich habe mal wieder ein Problem mit so einer Kostenquotelung :-(

Also wir sind in der zweiten Instanz....
Der Gegenstandswert wird auf 260.000,00 € festgesetzt.
Das Gericht schlägt einen Vergleich vor wonach wir 1/4 (Berufungsbeklagte) und die Gegenseite 3/4 (Berufungsklägerin) der Kosten tragen soll...

So ich gehe also ganz normal von den Gebühren während der Berufung aus:

1,6 VG 3200
1,2 TG 3202
1,3 EG 1004
Auslagen + MwSt
= 10.035,51 €

zzgl. 4,0 Gerichtskosten: 7.024,00 €

soo...wie sollen 1/4 der Kosten tragen und die Gegenseite 3/4... aber wie mache ich das jetzt noch mal?

Ich nehme 2 mal den Betrag in Höhe von 10.035,51 € also 20.071,02 und addiere die Gerichtskosten in Höhe von 7.024,00 €.

Dann habe ich einen Betrag in Höhe von 27.095,02 €.

Bin mir jetzt aber total unsicher, wie ich davon 1/4 und 3/4 ausrechne...

oder ist es so einfach dass wir

1/4 = 6.773,75 € zahlen müssen

und die Gegenseite

3/4 = 20.321,27 € ?

Ich bitte um eure Hilfe ...
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ReNoFa09
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#25

07.07.2010, 13:05

kann mir keiner helfen??? :oops: :(
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gkutes

#26

07.07.2010, 13:05

du musst alle Gebühren durch 4 teilen
ihr tragt also 6773,76 von den GESAMTEN kosten
davon ziehst du jetzt die bei dir entstandenen Kosten ab, also 10.000 und erhältst so den Erstattungsbetrag
ReNoFa09
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#27

07.07.2010, 13:07

Also:

6773,76 € - 10.035,51 € = - 3.261,75 €

also muss uns im Falle einer Kostenqoutelung 3.261,75 € erstatten?
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gkutes

#28

07.07.2010, 13:31

ja, vorbehaltlich dessen, dass der Berufungsklägerin (oder auch auch) nicht noch ander Kosten, wie zB Reisekosten, Kopierkosten etc entstanden sind.

Gegenprobe:
Gegner muss 3/4 von 27.095,02 zahlen = 20.321,27
dies abzüglich ihr entstandener Kosten (10.035,51 +7024) = 3.261,75
ReNoFa09
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#29

08.07.2010, 12:21

Danke :-)
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