Terminsgebühr für Anerkenntnis ohne mündliche verhandlung

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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H5N1
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#1

07.07.2010, 09:45

hallihallo

ich habe eine frage :)

wir sollten zu einem KFB der gegenseite stellung nehmen. ganz einfach verfahrensgebühr ist angefallen, termin wurde aberaumt. es wurde anerkannt.

[das schriftliche vorverfahren wurde nicht durch das gericht angeordnet sondern durch die gegenseite]

somit würde doch die terminsgebühr nicht anfallen, oder?

so in etwa haben wir das dem gericht geschildet. jetzt kam KFB. die 1,2 sei wohl doch für das anerkenntnisurteil ohne mündliche verhandlung angefallen weil... diese auch ohne anordnung des schriftlichen vorverfahrens entsteht.


kann mir das jmd. erklären...? :)
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Liesel
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#2

07.07.2010, 09:49

Bei Anerkenntnisurteil entsteht immer eine 1,2 TG (3104 Abs. 1 Nr. 1)

Im Übrigen: :suche
Zuletzt geändert von Liesel am 07.07.2010, 09:51, insgesamt 1-mal geändert.
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gkutes

#3

07.07.2010, 09:49

hast du ein Anerkenntnisurteil?
H5N1
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#4

07.07.2010, 10:07

ja ich habe eins :roll:
H5N1
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#5

07.07.2010, 10:09

also bei anerkenntnis immer eine terminsgebühr, ob ein schriftl. vorverfahren angeordnet wurde oder nicht ?!
gkutes

#6

07.07.2010, 10:12

wieso der :roll: ? Es gibt ja auch Anerkenntnisse ohne Urteil - hier wird ja alles mögliche geschrieben!
VV 3104 (1) 1. -> § 307 ZPO
H5N1
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#7

07.07.2010, 10:22

ok :) also fällt 1,2 an, obwohl kein termin stattfand.

:thx
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romex
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#8

07.07.2010, 10:24

H5N1: Bist Du so lieb und schreibst Deinen "Beruf" hiin? Wir sind zu Azubis manchmal lieber ... :wink:

Und zum Grundwissen einer ReNo gehört m.E., dass sie weiß, dass bei AU grundsätzlich eine 1,2 TG anfällt!!!
Liebe Grüße,
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#9

07.07.2010, 10:37

romex hat geschrieben:Und zum Grundwissen einer ReNo gehört m.E., dass sie weiß, dass bei AU grundsätzlich eine 1,2 TG anfällt!!!
So sollte es jedenfalls sein. Aber leider gibt es auch immer wieder Kolleginnen und Kollegen romex, die nicht oder kaum mit der Gebührenabrechnung in Berührung kommen; und da kann es ja dann schon mal vorkommen, dass man sich nicht sicher :wink:
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Quelle: Die englische Fassung nach Charles Reade geht auf ein chinesisches Sprichwort zurück.
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romex
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#10

07.07.2010, 10:40

Ja, das habe ich hier im Forum feststellen müssen... Erschreckend... aber deshalb habe ich da oben auch recht freundlich "m.E." geschrieben... Mein Erachten kann ja auch mal nicht ganz so richtig sein... :wink:
Liebe Grüße,
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