Morgen Fristablauf... Abrechnungsproblem

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
gkutes

#11

06.07.2010, 17:13

ups :mrgreen: unübersichtlich ist der Fred doch eigentlich gar nicht...
E_S
Kennt alle Akten auswendig
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#12

06.07.2010, 17:17

im Eifer des Gefechts ist alles möglich :D
Bine
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#13

07.07.2010, 07:38

Was ist denn mit der Anrechnung? Das mit den Gebühren ist mir jetzt glaub ich klar aber was ist mit der Anrechnung? 0,65 und 1,0 oder nur 1,0 oder wie?
gkutes

#14

07.07.2010, 08:15

der MB wird voll, die GG zur Hälfte (maximal 0,75) angerechnet.
Bine
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#15

07.07.2010, 08:28

Also ich muss nochmal doof fragen....Ich darf die GG also nicht mit rein nehmen... muss sie aber anrechnen?
gkutes

#16

07.07.2010, 08:32

wenn ihr die GG im Verfahren geltend gemacht habt.
was wurde denn bisher angemeldet und was wurde moniert. Mir sind nämlich leider auch noch nicht die Streitwerte klar, weil du meine Frage nicht beantwortest
wurden zahlungen auch auf die Kosten außergerichtlich /MB getätigt?
Bine
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#17

07.07.2010, 08:44

ich weiß leider nicht wie genau die Zahlung auf den VB verrechnet wurde...das ist eine alte vermurkste Akte und ziemlich unübersichtlich....Haben so weit ich weis noch gar nichts abgerechnet....
gkutes

#18

07.07.2010, 08:57

ok, ich merke, ich muss etwas mehr ausholen. (null problemo)

Was ihr bisher abgerechnet habt oder nicht, spielt eigentlich keine Rolle. Ich wollte wissen, wie euer KFA (der moniert wurde) ausgesehen hat.
Es ist immer wichtig, dass die Gegenstandswerte hier mit dazugeschrieben werden, weil die auch bei der Anrechnung wichtig sind.
vollständige Abrechnung ggü Mandant
vorgerichtlich:
1,3 GG 2300 aus 21700
Post
Ust

der MB wurde über 21700 beantragt
hier sind kosten entstanden:

1,0 VV 3305 aus 21700
Post
USt

Antrag VB aus 21700
0,5 VV 3308
Ust

Einspruch über € 3900
1,3 VG 3100 aus 3900
-1,0 3305 (MB)
- 0,65 2300 (GG)
1,2 TG 3104 aus 3900
Post
USt
gkutes

#19

07.07.2010, 09:04

so, jetzt kommt die Frage nach der Geltendmachung der GG.
Wurde in der Klage (oder im MB) die angefallene Geschäftsgebühr geltend gemacht? Wurde euch die GG zugesprochen?
Nur dann musst du die GG im KFA anrechnen.

da Zahlungen auf den MB geleistet wurden, muss man wissen, ob die Kosten des Mahnverfahrens (aus dem anerkannten Wert) auch schon bezahlt wurden.
Du kannst ja die 1,0 3305 nicht aus 21700 im KFA geltend machen, wenn davon schon fast alles gezahlt wurde.
Bine
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#20

07.07.2010, 09:13

Meine Chefin hatte nur die VG und die TG angegeben und zwar mit dem 21700 SW. Die Gegenseite hat sich beschwert, dass wir keine Rücksicht auf die vorgerichtliche Tätigkeit genommen haben und der SW für die TG falsch sei, da hier nur die 3900 gehen würden...
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