Hallo,
ich überprüfe gerade den KFA der Gegenseite und habe folgende Frage:
Kann die Gegenseite, die mit zwei Anwälten aus derselben Kanzlei beim Termin erschienen ist, die Fahrtkosten+Abwesenheitsgelder zweimal ansetzen? Einer ist mit dem Pkw, der andere mit dem Zug gefahren. Wenn ja, gibt es hierzu eine Quelle??
Liebe Grüße
Überprüfung KFA - Fahrtkosten von zwei Anwälten?
- Adora Belle
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In § 91 Abs.2 Satz 2 ZPO steht doch eindeutig drin, daß die Kosten eines Rechtsanwaltes erstattet werden. Der andere RA darf fahren wie er will und Kosten was er will, erstattungsfähig ist das nicht.
genau. außerdem steht dort noch:
du brauchst also nur auf §91 ZPO hinweisen.Die Kosten mehrerer Rechtsanwälte sind nur insoweit zu erstatten, als sie die Kosten eines Rechtsanwalts nicht übersteigen oder als in der Person des Rechtsanwalts ein Wechsel eintreten musste.
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Hallo Hallo ich schreibe hier gerade mal weiter...
also wir haben ein Verfahren (also eigentlich sind es 86 Verfahren die alle (fast) gleich sind)...
wir sind Beklagter...Termin hat stattgefunden...die Klage wurde abgewiesen...wir haben gewonnen...
ich soll jetzt abrechnen und KFA machen...jetzt gibt es ein Problem...
das Verfahren war an sich in FFM (unser Sitz)...so jetzt haben wir aber unser "Mutterhaus" wo anders...wir betreiben parallele Aktenführen bezüglich der 86 Verfahren...beide Anwälte waren bei dem Termin...
wie mache ich das jetzt mit den Fahrtkosten und so?
Gem. § 91 (2) ZPO gibt es ja nur die Kosten für einen Anwalt oder?
Danke schon einmal
also wir haben ein Verfahren (also eigentlich sind es 86 Verfahren die alle (fast) gleich sind)...
wir sind Beklagter...Termin hat stattgefunden...die Klage wurde abgewiesen...wir haben gewonnen...
ich soll jetzt abrechnen und KFA machen...jetzt gibt es ein Problem...
das Verfahren war an sich in FFM (unser Sitz)...so jetzt haben wir aber unser "Mutterhaus" wo anders...wir betreiben parallele Aktenführen bezüglich der 86 Verfahren...beide Anwälte waren bei dem Termin...
wie mache ich das jetzt mit den Fahrtkosten und so?
Gem. § 91 (2) ZPO gibt es ja nur die Kosten für einen Anwalt oder?
Danke schon einmal
jup, gibt immer nur kosten für einen anwalt. und da ihr euren sitz am gerichtsort habt (bzw. der mandant) siehts mit reisekosten ziemlich schlecht aus ![Winken ;)](./images/smilies/icon_wink.gif)
aber für 86 verfahren auf einmal gibts ja auch so schon ganz gut kohle - ihr macht bestimmt gesellschaftsrecht, oder? ich wittere da ein aktg-verfahren![Mr. Green :mrgreen:](./images/smilies/icon_mrgreen.gif)
![Winken ;)](./images/smilies/icon_wink.gif)
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***
You want credit, I not give ...... you get mad.
I give credit, you not pay ......... I get mad.
......... better you get mad!!
An sich nicht erstattbare Kosten des arbeitsgerichtlichen Verfahrens erster Instanz sind insoweit erstattbar, als durch sie erstattbare Kosten erspart bleiben. (LG Rheinland-Pfalz)
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aber wie wäre es wenn z.B. das Mutterhaus eigentlich beauftragt worden wäre von der Mdtin. die am Gerichtsort sitzt...und dann dieses besagte Mutterhaus die Akten zusammen mit uns bearbeitet...? und wenn der RA aus dem Mutterhaus dann den Termin am Ort der Mandantin wahrnimmt? Dann würden ja für uns selbst keine anfallen, da wir ja vor Ort sind...dann könnten wir doch die Kosten von dem RA aus dem Mutterhaus mit reinnehmen, oder?
mutterhaus...
na wie auch immer, sitzt die partei am gerichtsort (was ich mal aus deinem beitrag schlussfolgere, bin da aber nicht komplett sicher weil ich nach deinem beitrag noch nicht so richtig zwischen euch und euren mandanten unterscheiden konnte), dann hat sie sich eines am gerichtsort niedergelassenen bevollmächtigten zu bedienen. macht sie das nicht ist das eigene mühewaltung und es gibt dann aber auch keine reisekosten des PV erstattet. alles andere ist ziemlich irrelevant, vor allem wenn es darum geht, wie die partei (oder ihr bevollmächtigter) intern die bearbeitung organisiert...
na wie auch immer, sitzt die partei am gerichtsort (was ich mal aus deinem beitrag schlussfolgere, bin da aber nicht komplett sicher weil ich nach deinem beitrag noch nicht so richtig zwischen euch und euren mandanten unterscheiden konnte), dann hat sie sich eines am gerichtsort niedergelassenen bevollmächtigten zu bedienen. macht sie das nicht ist das eigene mühewaltung und es gibt dann aber auch keine reisekosten des PV erstattet. alles andere ist ziemlich irrelevant, vor allem wenn es darum geht, wie die partei (oder ihr bevollmächtigter) intern die bearbeitung organisiert...
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