...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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spanishcutie1984
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#1
02.07.2010, 10:29
Halli hallo,
ich steh mal wieder etwas auf dem Schlauch.
Ich habe hier eine Sache liegen, in der wir Klage unter Vorbehalt der PKH-Bewilligung eingereicht haben. PKH wurde abgelehnt. Jetzt möchte mein Chef, dass ich eine Rechnung an den Mandanten schicke. Was kann ich denn da genau abrechnen? Ich hatte schon überlegt eine 0,8 nach 3101. Aber das kann ja eigentlich nicht sein, weil der Auftrag ja nicht wirklich geendet hat vor Klageeinreichung. Oder etwa eine 1,0 nach 3335???
Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe
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Liesel
- ...ist hier unabkömmlich !
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#2
02.07.2010, 10:31
Die 1,0 nach 3335.
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(UNHEILIG)
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puppa2402
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#4
02.07.2010, 11:03
Du kannst hier nur das PKH-Prüfungsverfahren abrechnen.
Liebe Grüße
puppa
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