Abrechnung Betragsrahmengebühr im Strafverfahren

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Supersekretärin
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#1

02.07.2010, 09:44

Ich habe hier einen Monsterakte aus dem Strafrecht vor mir liegen. Es gab erste Instanz und Berufungsverfahren. Insgesamt haben 9 Verhandlungstermine stattgefunden, alle unterschiedlich lang, von 2 bis teilweise 9 Stunden. In der ersten Instanz wurde Mdt verurteilt, in der Berufung dann freigesprochen.

Nun rechne ich Wahlverteidigergebühren ab und von von Mittelgebühr über leicht erhöhte, erhöhte und volle Gebühr is alles dabei.

Da ich dass aber seit der Ausbildung ni mehr gemacht habe, weis i jetz gar ni so genau, wie ich das ausrechnen kann.

Wenn da jetz z. B. der Betragsrahmen der Grundgebühr 4100 RVG bei 30 bis 300 € liegt, wie hoch ist denn dann z. B. die leicht erhöhte und die erhöhte Gebühr und wie rechne ich die aus?

Hoffe mir kann (schnell) jemand helfen!!
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LuzZi
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#2

02.07.2010, 11:04

Du kannst doch prozentual erhöhen. Kannste dir doch überlegen m. E. Bei leicht erhöht würde ich 25% bis 30% draufschlagen, bei erhöht 50% oder vllt. auch 75%.

Allerdings muss ich dazu sagen, dass wir hier immer Mittelgebühr abrechen oder, wenn man davon ausgehen kann, dass das Verfahren umfangreich pp. ist, gleich eine Vergütungsvereinbarung bzw. eine Pauschalvereinbarung treffen. Von daher alle Angaben ohne Gewähr :)
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
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