Terminsgebühr nach streitiger Verhandlung und 2.VU?

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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ratlos1987
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#1

02.07.2010, 09:19

Guten Morgen,

hier der Sachverhalt:

Klage,
1. Termin - streitige Verhandlung
2. Termin - Gg.seite erscheint nicht, 1. VU
Einspruch durch Gg.seite
3. Termin - Gg.seite erschient nicht, 2.VU

Wie würdet Ihr das abrechnen?
Liebe Grüße und :thx
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misspinky1984
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#2

02.07.2010, 09:23

1,3 VG nach 3100 VV RVG
1,2 TG nach 3104 VV RVG
PTE + USt
Achte auf deine Gedanken, denn sie werden Worte.
Achte auf deine Worte, denn sie werden Handlungen.
Achte auf deine Handlungen, denn sie werden Gewohnheit.
Achte auf deine Gewohnheiten, denn sie werden dein Charakter.
Achte auf deinen Charakter, denn er wird dein Schicksal.


Quelle: Die englische Fassung nach Charles Reade geht auf ein chinesisches Sprichwort zurück.
ratlos1987
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#3

02.07.2010, 09:27

Genau so hatte ich das vor! Nur mein Chef war misstrauisch :roll:

Dank Dir und ein schönes WE :flagge
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misspinky1984
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#4

02.07.2010, 09:34

typisch chefs :lol:
kannst deinem chef ja noch mal berichten, dass er lediglich eine tg erhält - und da beim ersten termin streitig verhandelt wurde, ist die volle tg entstanden

schönes, warmes we dir!
Achte auf deine Gedanken, denn sie werden Worte.
Achte auf deine Worte, denn sie werden Handlungen.
Achte auf deine Handlungen, denn sie werden Gewohnheit.
Achte auf deine Gewohnheiten, denn sie werden dein Charakter.
Achte auf deinen Charakter, denn er wird dein Schicksal.


Quelle: Die englische Fassung nach Charles Reade geht auf ein chinesisches Sprichwort zurück.
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NORTHERN DINO
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#5

03.07.2010, 13:02

Selbst wenn die erste streitige Verhandlung nicht gewesen wäre: Derjenige RA, der das erste und 2. VU erwirkt, erhält ebenfalls die 1,2 TG.
~ Grüßle ~
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Veni, vidi, violini (Ich kam, ich sah, ich vergeigte)... :roll: 257

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