der RA hat eine Mdtin in einer arbeitsrechtlichen Angelegenheit beraten und den Entwurf eines Schreibens an den Arbeitgeber gefertigt.
Nach einigen Kontakten zwischen RA und Mdtin (per Telefon und e-Mail) hat sich Letztere dazu entschlossen, die Sache auf sich beruhen zu lassen, d.h. den Brief an den Arbeitgeber nicht abzusenden.
Jetzt die Abrechnung:
Ich hatte an eine "vorzeitige Beendigung" gedacht (0,8-Gebühr nach 2300 RVG) zzgl. Porto/Telefon und Mwst (waren ca. 140,00 €)
Der RA meinte, dass wir dann lieber eine Erstberatung bei der RS abrechnen (190,00 € + Mwst). Habe ich dann - mit mulmigem Gefühl - gemacht und prompt von der RS die Abrechnung einer 0,8 Beratungsgebühr ohne Porto aber mit Mwst erhalten.
Jetzt soll ich Argumente für die RS "finden", dass die Abrechnung einer Erstberatung mit 190 € gerechtfertigt ist. Ich denke aber, dass keine "Erstberatung" stattgefunden hat.
Wie seht ihr das?
Bin echt hilflos. Gibt es aktuelle Rechtssprechung zur Erstberatung/190,00 €/vorzeitige Beendigung??
Danke im Voraus,
Cera
![Frage :?:](./images/smilies/icon_question.gif)