Strafrecht, Berufung und Revision

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Meli1982
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#1

29.06.2010, 12:44

Hallo Ihr Lieben

Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen????

In einer Strafsache soll abgerechnet werden:

In der I. Instanz hat am 04.03.2009 ein Termin vor dem AG stattgefunden.

Termin zur Berufungshauptverhandlung war am 05.08.2009

Es wurde gegen das Urteil Revision eingelegt.

Die Sache wurde dann zurück verwiesen und nochmals vor dem LG verhandelt am 14.06.2010.

Was kann ich nun für die Berufung und für die Revision abrechnen????

Danke
gkutes

#2

29.06.2010, 13:11

eigene vorschläge werden immer gern gesehen 8)
Anni1983
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#3

29.06.2010, 14:48

Die Gebühren für die Berufung findest du unter Nr. 4124 ff. und für die Revision 4130 ff. VV RVG.
Anni1983
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#4

29.06.2010, 14:53

Also wenn der letzte Termin nach der Zurückweisung erneut wegen der Berufung verhandelt wurde, würde ich für die Berufung so abrechnen:

4124
4126 für den Termin am 05.08.2009
4126 für den Termin am 14.06.2010
zuzüglich Auslagen und USt.

für die Revision:

4130
zuzüglich Auslagen und USt.
Meli1982
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#5

30.06.2010, 09:51

Danke ihr lieben das wusste ich bereits

Was kann man jetzt noch für die Zurückweisung vom Revisionsverfahren (OLG) zum Berufungsverfahren (LG) abrechnen?
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