Zeugenbeistand gefährliche KV

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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samara
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#1

24.06.2010, 11:47

Hallo! Wir hatten eine MA'in bei uns im Büro. Ihr behinderter volljähriger SOhn wurde körperlich misshandelt. Sie ist gesetzliche Betreuerin. Sie möchte uns als Zeugenbeistand für ihren Sohn. Die Anklage lautet "gefährliche KV". Meint ihr, wir hätten eine Chance, uns auf Staatskosten beiordnen zu lassen oder ist es aussichtslos? Spielen dann die finanziellen Verhältnisse eine Rolle? Sollten wir so was wie PKH beantragen? HILFE!!! :oops:
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Adora Belle
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#2

24.06.2010, 11:59

Wieso weiß Dein Chef sowas nicht? Das ist doch alles Anwaltskram, und hat bis jetzt auch noch nichts mit Kostenrecht zu tun.

Zeugenbeistand wird bestellt, wenn der Zeuge Beistand bei seiner Aussage braucht, weil er sich sonst ggf. selbst belasten könnte oder so. Was Ihr wollt ist Nebenklage. Ihr könnt beantragen, daß der Mdt als Nebenkläger zugelassen wird. Unter PKH-Voraussetzungen könnte Ihr als NK-Vertreter beigeordnet werden.
Katharina28
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#3

24.06.2010, 14:58

:genau
[b][i]Es gibt zwei Dinge, die sind unendlich. Das Universum und die menschliche Dummheit. Obwohl.... Beim Universum bin ich mir nicht so ganz sicher.
(Albert Einstein)[/i][/b]


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