Hallöchen,
ich hab ein Problem und ich hoffe, Ihr könnt mir irgendwie weiter helfen:
Errechnet sich die Postgebührenpauschale nach Nr. 7002 VV-RVG nur nach der Geschäfts-/Verfahrensgebühr? Oder muss ich, wenn ich z. B. eine Mehrvertretungsgebühr habe, diese mit einbeziehen?
Errechnet sich die Postgebührenpauschale dann aus z. B. 1,6 anstatt aus nur 1,3?
Schon mal Danke für Eure Hilfe!
Postgebührenpauschale
- domel 3008
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also wenn du ne Geschäfts- oder Verfahrensgebühr hast und diese dann durch die Erhöhungsgebühr um 0,3 erhöht wird, dann berechnest du die Postgebühr gem. 7002 aus dem Wert der gesamten Gebühr, also aus dem Wert von 1,6. Also 20%, max. aber 20,- €
- AnjaZ
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7002 Pauschale für Entgelte für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen
Die Pauschale kann in jeder Angelegenheit anstelle der tatsächlichen Auslagen nach 7001 gefordert werden.
20 % der Gebühren – höchstens 20,00 EUR
Die Pauschale kann in jeder Angelegenheit anstelle der tatsächlichen Auslagen nach 7001 gefordert werden.
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Gruß Anja
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Aus der Formulierung kann entnommen werden, das jeweils alle angefallenen Gebühren gemeint sind.AnjaZ hat geschrieben: 20 % der Gebühren – höchstens 20,00 EUR
~ Grüßle ~
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Ich benötige mal einen kleinen Tipp.
Wir rechnen eigentlich immer nach Nr. 7002 RVG ab. Aber mein Chef möchte, dass ich zum Beispiel die UPS Kosten für die Zustellung einer Klage (mit Gerichtskostenmarken) zusätzlich abrechne. In diesem Fall geht es um einen Kostenfestsetzungsantrag.
Geht das überhaupt? Ich habe es so gemacht, die Gegenseite moniert jetzt aber, dass diese 6,50 € für den UPS-Dienst mit der Auslagenpauschale abgegolten sei. Ich finde nichts richtiges darüber, kann mir da vielleicht jemand helfen?
Wir rechnen eigentlich immer nach Nr. 7002 RVG ab. Aber mein Chef möchte, dass ich zum Beispiel die UPS Kosten für die Zustellung einer Klage (mit Gerichtskostenmarken) zusätzlich abrechne. In diesem Fall geht es um einen Kostenfestsetzungsantrag.
Geht das überhaupt? Ich habe es so gemacht, die Gegenseite moniert jetzt aber, dass diese 6,50 € für den UPS-Dienst mit der Auslagenpauschale abgegolten sei. Ich finde nichts richtiges darüber, kann mir da vielleicht jemand helfen?
- Adora Belle
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Du kannst nicht die 7001 und die 7002 kombinieren. Der Chef muß sich schon entscheiden. Entweder Pauschale, in der dann alles enthalten ist. Oder tatsächlich gezahlte Auslagen.