Ich habe einem Schuldner eine ZV-Androhung geschickt und darin die Kosten der Androhung nach 3309 mit aufgenommen. Jetzt hat der Schuldner allerdings nur den reinen KFB-Betrag gezahlt (ohne Zinsen und Kosten).
Wenn ich jetzt nen ZV-Auftrag mache, mache ich den dann wegen der Zinsen u. Kosten der Androhung und lass die Kosten des ZV-Auftrages weg, weil die ja ineinanderaufgehen?
Wenn ich den ZV-Auftrag nur wegen der Zinsen mache (0,40 Euro) siehts n bissel blöd aus
Scheffchen will aber unbedingt die Kosten der ZV-Androhung rein bekommen *seuftz*
Habt Ihr eine Idee?
schonmal
Kosten 3309 für ZV-Androhung nicht gezahlt - ZV einleiten?
hier solltest du erst noch mal zur Zahlung der Zinsen und Kosten auffordern und drohen.
- Bibi
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gkutes hat geschrieben:hier solltest du erst noch mal zur Zahlung der Zinsen und Kosten auffordern und drohen.
Habsch schon 2 x gemacht - Scheffchen will jetzt die Boxhandschuhe anziehen, bzw. reicht sie mir rüber *gg*
Man kann ohne Katzen leben - aber schon der Versuch ist sinnlos.
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Novia hat geschrieben:Muss man die nicht gesondert festsetzen lassen? Bin mir aber nicht sicher...
Das wär ne Möglichkeit.
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glaube gem. § 788 ZPONovia hat geschrieben:Muss man die nicht gesondert festsetzen lassen? Bin mir aber nicht sicher...
Wenn ich nur darf, wenn ich soll,
aber nie kann, wenn ich will,
dann mag ich auch nicht, wenn ich muss!
Wenn ich aber darf, wenn ich will,
dann mag ich auch, wenn ich soll
und dann kann ich auch, wenn ich muss!
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Aber mal andersrum gedacht. Wenn ich die Kosten der ZV-Androhung jetzt festsetzen lasse und den ZV-Auftrag wegen der restl. Zinsen und den Kosten der ZV-Androhung mache, dann darf ich doch für den ZV-Auftrag keine Kosten kriegen, weil die Kosten der Androhung in den Kosten des Auftrages aufgehen.
Oder wie ist das jetzt?
Oder wie ist das jetzt?
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ja genau - für die ZV der restlichen Hauptforderung gibts jetzt kein extra Geld, da du die ZV-Gebühr ja schon für die Androhung bekommen hast. Androhung und spätere Betreibung der ZV ist eine Angelegenheit