Hallo,
würde gerne die Zwangsvollstreckung abrechnen allerdings ist mir jetzt nicht klar ob wir für die 0,3 Gebühr auch noch die Erhöhung für einen weiteren Auftraggeber bekommen also nochmal um 0,3.
Würd mich über eine Nachricht freuen.
Erhöhungsgebühr bei Zwangsvollstreckung
- Liesel
- ...ist hier unabkömmlich !
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Jepp, bekommst du.
Für´s nächste Mal:
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Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
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