Abrechnung Unterhaltsangelegenheit

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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tine001
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#1

16.06.2010, 12:17

Hallo,

es ist warm und mein Kopf mag heute irgendwie nicht denken.
Wir wurden im gerichtlichen Verfahren beauftragt wegen Auskunft Kindesunterhalt. SW wurde hier auf 1000 € festgesetzt.

Nachdem Auskunftstufe für erledigt erklärt wurde, hat uns der gegn. RA angeschrieben, dass er den Unterhalt wie folgt berechnet hat. Wir haben daraufhin nochmal zurückgeschrieben und unsere Berechnung präsentiert.
geh ich richtig in der Annahme, dass ich dann hier ne 1,3 Vg für das Gerichtsverfahren aus 1000 € und eine GG für die Unterhaltsberechnung (SW: 12 mal Unterhalt + Rückstand) nehmen. Natürlich unter Anrechnung.....

grins.
LG Tine
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#2

16.06.2010, 20:38

hi tine! :)

ist es nicht so, dass wenn das gerichtliche verfahren schon rechtshängig ist und ihr dann erst den unterhalt berechnet, die berechnung im gerichtlichen verfahren abgerechnet wird??

habt ihr den unterhalt vor rechtshängigkeit berechnet würde ich so abrechnen, wie du oben beschrieben hast!

lg
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Liesel
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#3

17.06.2010, 08:29

Wenn lediglich die Auskunftsstufe bei Gericht anhängig war, kannst du aus den 1.000,00 Euro die im Verfahren entstandenen Gebühren abrechnen. Die Frage hierbei ist, ob ihr hinsichtlich des Auskunftsanspruches bereits vorher außergerichtlich tätig gewesen seid.

Nach deiner Schilderung wurde im Anschluß an das gerichtliche Verfahren der Unterhaltsanspruch nur außergerichtlich durch die Gegenseite beziffert. Wurde der Unterhaltsanspruch danach im gerichtlichen Verfahren tituliert?
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