Terminsgebühr beim Zurückweisungsbeschluss?

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Vivanja
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#1

16.06.2010, 11:43

Hallo ihr Lieben.
Ich bräuchte mal kurz Eure Hilfe. Wir sind im Berufungsverfahren. Die Berufung wurde jetzt durch Beschluss zurückgewiesen, ohne eine Verhandlungstermin und zwar gem. § 522 ZPO.
Kann ich da jetzt die Terminsgebühr mit ansetzen?? Oder fällt gar keine an???

Vielen Dank für Eure Hilfe

LG Vivanja
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LuzZi
...ist hier unabkömmlich !
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#2

16.06.2010, 11:48

Keine TG.
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
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Re1108
Kennt alle Akten auswendig
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#3

16.06.2010, 11:53

:genau Es gelten die gleichen Voraussetzungen wie für Nr. 3104 (siehe Nr. 3202 RVG)
Frauen muss man(n) nicht verstehen, Frauen muss man(n) lieben!
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Vivanja
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#4

16.06.2010, 12:18

:thx
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