KFA...

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
Martha
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#11

14.06.2010, 14:34

Nein nein.. das kann schon sein.. Mein Chef meinte, ich solle halt mal nen KFA machen.. und mich schlau.. er rechnet damit, noch 150-250 € zu bekommen.. und denkt auch an noch eine Verfahrensgebühr.. das ist ja auch mein Problem.. ich stehe genauso auf dem Schlauch, wie ihr.. Ich bin erst seit knapp 2 MOnaten in der Kanzlei und kannte die Akte auch nicht, sprich: mein Wissen beschränkt sich auf genau den Sachverhalt, den ich euch bisher geschildert habe... Über mir schwirren ganz viele ??? :?
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puppa2402
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#12

14.06.2010, 14:47

Also, ich versteh das so auf Grund Deiner Daten, dass er Widerspruch eingelegt hat, weil er die HF + Zinsen bereits eine Woche vorher bezahlt hat. Da würde ich jetzt Streitwertfestsetzung beantragen.
Welche Kosten hat er denn bezahlt von Euch? Die aus dem Mahnverfahren? Die musst Du natürlich auch abziehen. Das heißt, Kfa über die Verfahrensgebühr abzüglich Anrechnung, GK mit rein und unten dann die bereits erhaltene Zahlung abziehen.
Liebe Grüße
puppa

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