KFA...

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
Martha
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#1

14.06.2010, 09:50

Guten Morgen...

mein Chef bat mich, doch bitte einen KFA zu machen mit folgendem Sachverhalt:

Gegenstandswert (ursprünglich): 7.947,92 €
MB beantragt, HF: 6.483,05 € + Zinsen (8%)
Gerichtskosten MB: 83 €

Zahlung des Gegners nach Zustellung des MB: 7.955,42 € (was der HF sowie den Zinsen entspricht)

da aber die Beantragung an das streitige Gericht schon gestellt war, mussten wir noch weitere 83 € GK einzahlen. (Haben wir auch getan ;-) )

Unserem Mandanten haben wir eine Rechnung gestellt i. H. v. 597,08 €, diese hat der Gegner nach Abgabe an das streitige Gericht ebenfalls gezahlt (darin enthalten waren auch die 83 € GK auf den MB).

Meine Frage ist jetzt, wie lautet mein KFA? Welchen Streitwert hat er noch (nur die noch ausstehenden 82 € GK??) oder rechne ich mit dem anfänglichen Streitwert ab und rechne die MB Gebühr an?

Ich hatte mir 2 Lösungen rausgesucht, steh aber grad voll auf dem Schlauch, ob und wenn welche richtig ist. Meine Lösungen waren:

1.

SW: 597,08 (weil es an das Gericht ging, bevor der Gegner die Summe gezahlt hat)
1,3 Geb. 3100 VV RVG
7002 VV RVG
GK 82 €


oder 2.

I. MV
1,0 MV Gebühr, 3305 VV RVG (SW. 7.947,92)
7002
USt

II. streitiges Verfahren
0,8 Verf. Geb. 3100/3101 VV RVG
./. gem. Anm. zu 3305 (Anrechnung 0,8)
7002
USt

Variante 2 wäre für uns ja schöner, weils mehr Geld gibt.. aber ist das auch richtig??

Ich bitte um eure Hilfe, ich denke mal, es gibt unter euch viele schlaue Köpfchen die das täglich machen und mir weiter helfen können.. ;-)

:thx im Voraus und liebe Grüße und einen schönen Start in die neue Woche



p.s.: Ich nehme natürlich auch gerne neue Lösungsvorschläge an
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nephele
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#2

14.06.2010, 10:01

Ich weiß nicht, vielleicht hab ich auch n Brett vorm Kopf, oder es tut nix zur Sache, aber wieso gehts ans streitige Gericht und der Gegner zahlt? Hat er Widerspruch eingelegt? Und wieso zahlt er dann doch? :kopfkratz Versteh ich grad nicht.
Meine Motivation ist heute morgen winkend an mir vorbeigegangen

Verrückt? Ich? nee...das hätten mir die Stimmen doch gesagt...

Da ist es ja hygienischer, wenn mir ein pestkranker Gibbon die Hände trocken niest.
Zitat Sheldon Cooper
Martha
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#3

14.06.2010, 10:02

Achso.. sry.. ja.. er hat Widerspruch eingelegt und dann aber doch gezahlt.. Den Widerspruch hat er aber nicht zurück genommen, zumindest kann ich aus er Akte nichts davon erlesen..
gkutes

#4

14.06.2010, 10:29

hier sind mE noch ein paar Daten wichtig.
WANN widerspruch, zahlung, abgabe?
wurden auch die Kosten des MB gezahlt? oder nur HF+Zinsen?
wie ging denn die Sache jetzt überhaupt aus??
Martha
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#5

14.06.2010, 10:47

MB gestellt am 5.6.09 Widerspruch am 22.9.09, Zahlung der HF und Zinsen wurden am 14.9.09 gezahlt. Abgabe war nach längerem Hin und Her am 6.4.10, Zahlung unserer Kosten (inklusive der GK des MB) war am 29.3.10.

Die Sache ging so aus, dass nur noch die GK in Höhe von 82 € zu zahlen sind, und der Beklagte (also unser Gegner) die Kosten auferlegt bekommen an. Und meine Frage ist nun, mit welchem Streitwert ich den KFA beantrage.. und überhaupt stehe ich dabei ziemlich aufm Schlauch grad.. :(
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Liesel
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#6

14.06.2010, 10:49

Streitwertfestsetzungsantrag an das Gericht. Ohne einen festgesetzten Streitwert wird m.E. über einen KfA sowieso nicht entschieden.
LEBE DEN MOMENT

Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
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(UNHEILIG)
gkutes

#7

14.06.2010, 10:57

warum wurden noch GK fürs streitige Verfahren eingezahlt, wenn der Schuldner doch schon alle Kosten gezahlt hatte?

den streitwert kann man ja an den GK ablesen. ist hier bis 1200
Martha
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#8

14.06.2010, 10:59

Hmm.. demnach steh ich also gar nicht so dumm dar, wenn ich den Streitwert nicht weiß?? ;-)
Martha
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#9

14.06.2010, 11:06

Naja.. als die Abgabe an das streitige beantragt wurde, waren ja noch unsere Kosten offen... und eigentlich wollte das Gericht noch mal 333 € haben, das hat mein Chef aber dann irgendwie mit der Rechtspflegerin geklärt.

Also, wenn ich den Streitwert trotzdem noch festsetzen lasse, wie Liesel sagt, rechne ich danach einfach noch normal ab, 1,3 Geb. usw??
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puppa2402
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#10

14.06.2010, 14:31

Ich steh auf dem Schlauch glaub ich...
Es sind also nur noch Eure GK vom Gegner zu erstatten? Alles andere hat er bezahlt? Warum beantragst Du dann nicht einfach die Festsetzung der Gerichtskosten beim Gericht? Oder habe ich jetzt was falsch gelesen?
Liebe Grüße
puppa

Ein Tag ohne Lächeln ist ein verlorener Tag!!!!

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