Guten Morgen...
mein Chef bat mich, doch bitte einen KFA zu machen mit folgendem Sachverhalt:
Gegenstandswert (ursprünglich): 7.947,92 €
MB beantragt, HF: 6.483,05 € + Zinsen (8%)
Gerichtskosten MB: 83 €
Zahlung des Gegners nach Zustellung des MB: 7.955,42 € (was der HF sowie den Zinsen entspricht)
da aber die Beantragung an das streitige Gericht schon gestellt war, mussten wir noch weitere 83 € GK einzahlen. (Haben wir auch getan )
Unserem Mandanten haben wir eine Rechnung gestellt i. H. v. 597,08 €, diese hat der Gegner nach Abgabe an das streitige Gericht ebenfalls gezahlt (darin enthalten waren auch die 83 € GK auf den MB).
Meine Frage ist jetzt, wie lautet mein KFA? Welchen Streitwert hat er noch (nur die noch ausstehenden 82 € GK??) oder rechne ich mit dem anfänglichen Streitwert ab und rechne die MB Gebühr an?
Ich hatte mir 2 Lösungen rausgesucht, steh aber grad voll auf dem Schlauch, ob und wenn welche richtig ist. Meine Lösungen waren:
1.
SW: 597,08 (weil es an das Gericht ging, bevor der Gegner die Summe gezahlt hat)
1,3 Geb. 3100 VV RVG
7002 VV RVG
GK 82 €
oder 2.
I. MV
1,0 MV Gebühr, 3305 VV RVG (SW. 7.947,92)
7002
USt
II. streitiges Verfahren
0,8 Verf. Geb. 3100/3101 VV RVG
./. gem. Anm. zu 3305 (Anrechnung 0,8)
7002
USt
Variante 2 wäre für uns ja schöner, weils mehr Geld gibt.. aber ist das auch richtig??
Ich bitte um eure Hilfe, ich denke mal, es gibt unter euch viele schlaue Köpfchen die das täglich machen und mir weiter helfen können..
im Voraus und liebe Grüße und einen schönen Start in die neue Woche
p.s.: Ich nehme natürlich auch gerne neue Lösungsvorschläge an
KFA...
- nephele
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Ich weiß nicht, vielleicht hab ich auch n Brett vorm Kopf, oder es tut nix zur Sache, aber wieso gehts ans streitige Gericht und der Gegner zahlt? Hat er Widerspruch eingelegt? Und wieso zahlt er dann doch? Versteh ich grad nicht.
Meine Motivation ist heute morgen winkend an mir vorbeigegangen
Verrückt? Ich? nee...das hätten mir die Stimmen doch gesagt...
Da ist es ja hygienischer, wenn mir ein pestkranker Gibbon die Hände trocken niest.
Zitat Sheldon Cooper
Verrückt? Ich? nee...das hätten mir die Stimmen doch gesagt...
Da ist es ja hygienischer, wenn mir ein pestkranker Gibbon die Hände trocken niest.
Zitat Sheldon Cooper
hier sind mE noch ein paar Daten wichtig.
WANN widerspruch, zahlung, abgabe?
wurden auch die Kosten des MB gezahlt? oder nur HF+Zinsen?
wie ging denn die Sache jetzt überhaupt aus??
WANN widerspruch, zahlung, abgabe?
wurden auch die Kosten des MB gezahlt? oder nur HF+Zinsen?
wie ging denn die Sache jetzt überhaupt aus??
MB gestellt am 5.6.09 Widerspruch am 22.9.09, Zahlung der HF und Zinsen wurden am 14.9.09 gezahlt. Abgabe war nach längerem Hin und Her am 6.4.10, Zahlung unserer Kosten (inklusive der GK des MB) war am 29.3.10.
Die Sache ging so aus, dass nur noch die GK in Höhe von 82 € zu zahlen sind, und der Beklagte (also unser Gegner) die Kosten auferlegt bekommen an. Und meine Frage ist nun, mit welchem Streitwert ich den KFA beantrage.. und überhaupt stehe ich dabei ziemlich aufm Schlauch grad..
Die Sache ging so aus, dass nur noch die GK in Höhe von 82 € zu zahlen sind, und der Beklagte (also unser Gegner) die Kosten auferlegt bekommen an. Und meine Frage ist nun, mit welchem Streitwert ich den KFA beantrage.. und überhaupt stehe ich dabei ziemlich aufm Schlauch grad..
- Liesel
- ...ist hier unabkömmlich !
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- Wohnort: tiefstes Erzgebirge
Streitwertfestsetzungsantrag an das Gericht. Ohne einen festgesetzten Streitwert wird m.E. über einen KfA sowieso nicht entschieden.
LEBE DEN MOMENT
Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
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(UNHEILIG)
warum wurden noch GK fürs streitige Verfahren eingezahlt, wenn der Schuldner doch schon alle Kosten gezahlt hatte?
den streitwert kann man ja an den GK ablesen. ist hier bis 1200
den streitwert kann man ja an den GK ablesen. ist hier bis 1200
Naja.. als die Abgabe an das streitige beantragt wurde, waren ja noch unsere Kosten offen... und eigentlich wollte das Gericht noch mal 333 € haben, das hat mein Chef aber dann irgendwie mit der Rechtspflegerin geklärt.
Also, wenn ich den Streitwert trotzdem noch festsetzen lasse, wie Liesel sagt, rechne ich danach einfach noch normal ab, 1,3 Geb. usw??
Also, wenn ich den Streitwert trotzdem noch festsetzen lasse, wie Liesel sagt, rechne ich danach einfach noch normal ab, 1,3 Geb. usw??
Ich steh auf dem Schlauch glaub ich...
Es sind also nur noch Eure GK vom Gegner zu erstatten? Alles andere hat er bezahlt? Warum beantragst Du dann nicht einfach die Festsetzung der Gerichtskosten beim Gericht? Oder habe ich jetzt was falsch gelesen?
Es sind also nur noch Eure GK vom Gegner zu erstatten? Alles andere hat er bezahlt? Warum beantragst Du dann nicht einfach die Festsetzung der Gerichtskosten beim Gericht? Oder habe ich jetzt was falsch gelesen?