GV hat RA-Kosten gem. § 13 RVG gekürzt.

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
Benutzeravatar
Mietzemau
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1180
Registriert: 07.05.2010, 18:59
Software: AnNoText
Wohnort: Essen - NRW

#11

07.06.2010, 15:33

Na super, dann hoff ich das der GV sich nicht bei mir auch meldet. Ich muss mich ja doch immer wieder noch einlesen. Und ich habe die Tage nen neuen ZVA rausgejagt, weil der Schu verzogen ist. Nur im Feb/März wurde noch Mb zugestellt....VB Ende April sogar noch. Ich hoffe das geht durch. Nur wie rechne ich jetzt gegenüber dem Mandanten ab? Ich würd sagen, als Folgeauftrag berechne ich nur einmal nach 3309. Richtig oder?
Schnee ist auch nur schick aufgemachtes Wasser

Wintereinbruch ist nicht strafbar!

Alle Irrtümer sind gleichberechtigt.
Michael Rumpf

Eine Frau wundert sich oft, was ein Mann so alles vergisst- ein Mann staunt oft, woran sich eine Frau alles erinnert
Mark Twain

Bild

de heilige Glaskugel...191...*oooohm*
jenniver
Foreno-Inventar
Beiträge: 2463
Registriert: 24.07.2006, 21:13
Beruf: Rechtsfachwirtin
Wohnort: Düsseldorf

#12

07.06.2010, 15:39

Bei Umzug des Schuldners kannst du die ZV Geb. leider nur einmal abrechnen.
Benutzeravatar
Mietzemau
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1180
Registriert: 07.05.2010, 18:59
Software: AnNoText
Wohnort: Essen - NRW

#13

07.06.2010, 16:43

Super. Danke dir. Aber wenigstens war ich auf der richtigen Fährte und bin nicht gänzlich aus der Materie :mrgreen:
Schnee ist auch nur schick aufgemachtes Wasser

Wintereinbruch ist nicht strafbar!

Alle Irrtümer sind gleichberechtigt.
Michael Rumpf

Eine Frau wundert sich oft, was ein Mann so alles vergisst- ein Mann staunt oft, woran sich eine Frau alles erinnert
Mark Twain

Bild

de heilige Glaskugel...191...*oooohm*
Antworten