Anrechnung der GG neu geregelt!

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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advocatus diaboli
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#261

26.05.2007, 20:25

:thx , jetzt habe ich es kapiert. Ist meine erste Sache mit "neuer" Anrechnung, und dann gleich auch noch in Kombination mit Anwaltswechsel...

Was die Mehrkosten angeht, mal schauen. Das werde ich zu gegebener Zeit im Kostenfestsetzungsverfahren austesten, daß Anwaltswechsel (durch Fahrtkosten zum Termin usw.) höhere Kosten angefallen wären.
Gast

#262

30.05.2007, 14:40

Ich hab noch eine Frage bezgl. der GG im MB. Wie soll ich denn in dem kleinen Feld "Sonstige Auslagen" den Text 0,65 MB Gebühr, Minderungsbetrag Nr. 3305 VV rein bekommen?
StineP

#263

30.05.2007, 14:42

Kürzen!
0,65 Gebühr, Minderungsbetrag 3305VV

Passt?? =)
Gast

#264

30.05.2007, 14:43

Bei mir nicht. Füllen die Mahnbescheide mit der Hand aus, und so klein kann ich wirklich nicht schreiben, das 0,65 Gebühr passt gerade noch rein, aber mehr schon nicht
StineP

#265

30.05.2007, 14:55

Hab dir im anderen Thread schon geantwortet dazu ;)
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Moppel
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#266

31.05.2007, 17:07

Hab da jetzt auch mal noch ne Frage zu dieser tollen Anrechnung:

Folgender Sachverhalt:
Wir haben einen MB gemacht (07.07.2006) und in diesen die anteiligen RA-Gebühren als Nebenforderung aufgenommen. Es ist Widerspruch erhoben worden und jetzt (Verfahren wurde durch diverse Umzüge in die Länge gezogen) machen wir die Anspruchsbegründung.

Nun meine Frage:
Kann ich in die Anspruchsbegründung die volle Geschäftsgebühr aufnehmen obwohl wir im MB nur die hälftige geltend gemacht haben?
Viele Grüße, Moppel
StineP

#267

31.05.2007, 17:10

Ich denke ja.........
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Moppel
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#268

31.05.2007, 17:12

Na gut, dann nehm ich die volle Gebühr auf. Notfalls können wir den Antrag ja dann immernoch im Verfahren bezüglich der hälftigen Gebühr zurücknehmen wenns falsch ist.

Danke Dir Stine.
Viele Grüße, Moppel
StineP

#269

31.05.2007, 17:15

Eigentlich kommt es summa summarum ja doch auf das selbe raus.

Früher hast ja andersum erst halbe GG eingeklagt und volle Verfahrensgebühr im KFB gehabt.

Nun klagst volle GG ein und bekommst Verfahrensgebühr abzüglich halbe GG..

Also macht es rein rechnerisch keinen Unterschied, nur dass man eben die Reihenfolge ändert
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Pepsi
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#270

01.06.2007, 14:13

:zustimm

aber es bleibt -wie stine schon sagt- gleich..
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