, jetzt habe ich es kapiert. Ist meine erste Sache mit "neuer" Anrechnung, und dann gleich auch noch in Kombination mit Anwaltswechsel...
Was die Mehrkosten angeht, mal schauen. Das werde ich zu gegebener Zeit im Kostenfestsetzungsverfahren austesten, daß Anwaltswechsel (durch Fahrtkosten zum Termin usw.) höhere Kosten angefallen wären.
Anrechnung der GG neu geregelt!
- advocatus diaboli
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Ich hab noch eine Frage bezgl. der GG im MB. Wie soll ich denn in dem kleinen Feld "Sonstige Auslagen" den Text 0,65 MB Gebühr, Minderungsbetrag Nr. 3305 VV rein bekommen?
Bei mir nicht. Füllen die Mahnbescheide mit der Hand aus, und so klein kann ich wirklich nicht schreiben, das 0,65 Gebühr passt gerade noch rein, aber mehr schon nicht
- Moppel
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Hab da jetzt auch mal noch ne Frage zu dieser tollen Anrechnung:
Folgender Sachverhalt:
Wir haben einen MB gemacht (07.07.2006) und in diesen die anteiligen RA-Gebühren als Nebenforderung aufgenommen. Es ist Widerspruch erhoben worden und jetzt (Verfahren wurde durch diverse Umzüge in die Länge gezogen) machen wir die Anspruchsbegründung.
Nun meine Frage:
Kann ich in die Anspruchsbegründung die volle Geschäftsgebühr aufnehmen obwohl wir im MB nur die hälftige geltend gemacht haben?
Folgender Sachverhalt:
Wir haben einen MB gemacht (07.07.2006) und in diesen die anteiligen RA-Gebühren als Nebenforderung aufgenommen. Es ist Widerspruch erhoben worden und jetzt (Verfahren wurde durch diverse Umzüge in die Länge gezogen) machen wir die Anspruchsbegründung.
Nun meine Frage:
Kann ich in die Anspruchsbegründung die volle Geschäftsgebühr aufnehmen obwohl wir im MB nur die hälftige geltend gemacht haben?
Viele Grüße, Moppel
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Na gut, dann nehm ich die volle Gebühr auf. Notfalls können wir den Antrag ja dann immernoch im Verfahren bezüglich der hälftigen Gebühr zurücknehmen wenns falsch ist.
Danke Dir Stine.
Danke Dir Stine.
Viele Grüße, Moppel
Eigentlich kommt es summa summarum ja doch auf das selbe raus.
Früher hast ja andersum erst halbe GG eingeklagt und volle Verfahrensgebühr im KFB gehabt.
Nun klagst volle GG ein und bekommst Verfahrensgebühr abzüglich halbe GG..
Also macht es rein rechnerisch keinen Unterschied, nur dass man eben die Reihenfolge ändert
Früher hast ja andersum erst halbe GG eingeklagt und volle Verfahrensgebühr im KFB gehabt.
Nun klagst volle GG ein und bekommst Verfahrensgebühr abzüglich halbe GG..
Also macht es rein rechnerisch keinen Unterschied, nur dass man eben die Reihenfolge ändert