terminsgebühr und verfahrensgebühr für 2 Instanzen!

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
Antworten
Benutzeravatar
Bürohasen
Forenfachkraft
Beiträge: 109
Registriert: 04.07.2008, 10:31
Wohnort: Wismar

#1

04.06.2010, 09:20

hallo…

wir haben eine sache, da haben wir zunächst vor dem lg gestritten, terminsgebühr und verfahrensgebühr sind angefallen.. nun sind wir mit der berufung weiter zum olg.. auch hier sind eine verfahrensgebühr und eine terminsgebühr angefallen.. muss ich bei dem kfa irgendetwas beachten? anrechnung? § 15?

lg
Benutzeravatar
niva
Foreno-Inventar
Beiträge: 2537
Registriert: 27.02.2009, 19:57
Beruf: gepr. Rechtsfachwirtin
Software: Andere
Wohnort: Frankfurt am Main

#2

04.06.2010, 09:22

Nein, erste und zweite Instanz sind zwei Angelegenheiten, damit gibt es keine Anrechnung. § 15 a RVG betrifft nur die Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr.
"If you can dream it, you can do it." ( Walt Disney)
Benutzeravatar
Bürohasen
Forenfachkraft
Beiträge: 109
Registriert: 04.07.2008, 10:31
Wohnort: Wismar

#3

04.06.2010, 09:24

:thx
Benutzeravatar
13
NORTHERN DINO
NORTHERN DINO
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 17711
Registriert: 02.04.2006, 21:36
Beruf: Dibbel-Ribbel i.R.
Wohnort: Siehe Flagge

#4

04.06.2010, 11:34

Das Einzige, was für euch von Wichtigkeit ist: Die unterschiedliche Gebührenhöhe... (ach was!). :mrgreen:
~ Grüßle ~
BildBild Bild

Bild

Veni, vidi, violini (Ich kam, ich sah, ich vergeigte)... :roll: 257

>>> Bitte keine Sachfragen per pN.
Nutze das Forum zum Vorteil aller! <<<
gkutes

#5

04.06.2010, 11:52

§15 (2) sagt ja ganz eindeutig: 2: in gerichtlichen Verfahren kann er die Gebühren in jedem Rechtszug fordern
Antworten