Allgemeines zum Mahnverfahren / GG-VG-Anrechnung
Naja, von Logik ist vieles weit entfernt, was wir hier schon oft besprochen haben.
Einfach machen und gut ist...
Einfach machen und gut ist...
sagt mal, mit dieser regelung, dass ist aber überall so?? und nicht nur in bestimmten bundesländern?
ehrlich gesagt, ich lese dass zum ersten mal hier und von einem rundschreiben gibts auch weit und breit keine spur bei uns.
ehrlich gesagt, ich lese dass zum ersten mal hier und von einem rundschreiben gibts auch weit und breit keine spur bei uns.
Der BGH hat das so entschieden. Die Frage, ob das überall so ist, erübrigt sich doch dadurch, oder???
Wart ab, wir haben auch noch kein Rundschreiben bekommen.
Wart ab, wir haben auch noch kein Rundschreiben bekommen.
- Curry
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 8213
- Registriert: 22.11.2006, 09:00
- Beruf: gepr. Rechtsfachwirtin
- Software: RA-Micro
- Wohnort: Nähe Stuttgart
Ja klar, du machst es ja wie immer mit der Anrechnung - die Hälfte der GG, maximal 0,75.
Curry
Optimisten haben gar keine Ahnung von den freudigen Überraschungen, die Pessimisten erleben.
Optimisten haben gar keine Ahnung von den freudigen Überraschungen, die Pessimisten erleben.
- Pepsi
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 14269
- Registriert: 28.05.2006, 19:33
- Beruf: ReNoFa
- Software: Phantasy (DATEV)
- Wohnort: Hamburg
- Kontaktdaten:
das BGH Urteil haben wir doch schon umfangreich (26 Seiten) hier im Forum besprochen und auch was wo angerechnet wird und wie man das im MB eintragen muss und was das mit dem MInderungsbetrag auf sich hat...
guckst du: http://www.foreno.de/viewtopic.php?t=5721&highlight=bgh
guckst du: http://www.foreno.de/viewtopic.php?t=5721&highlight=bgh
Und ich hab nach dem ominösen Rundschreiben mal vorsorglich in Uelzen angerufen. Nachdem ich erstmal weiterverbunden wurde, sagte mir eine Dame, die allem Anschein nach Ahnung hatte, daß dieses Rundschreiben Allgemeingültigkeit besitze. Es komme lediglich aus der Koordinierungsstelle in Stuttgart, weil dort das Justizministerium sitze. Gelten soll die "Übergangslösung" allerdings für ALLE Bundesländer.
Ich hab das jetzt mal mit nem Mahnbescheid über mehr als 28.000,00 EUR versucht und wenn ich ne Monierung bekomme, weiß ich genau, bei welcher Dame in Uelzen ich vorstellig werden muß!!!!!
Ich hab das jetzt mal mit nem Mahnbescheid über mehr als 28.000,00 EUR versucht und wenn ich ne Monierung bekomme, weiß ich genau, bei welcher Dame in Uelzen ich vorstellig werden muß!!!!!
- advocatus diaboli
- Kennt alle Akten auswendig
- Beiträge: 837
- Registriert: 25.05.2007, 21:24
- Beruf: Assessor / Beamter
- Wohnort: vorvorletztes Büro am Ende des Ganges
Ich kann nicht nachvollziehen, weshalb jetzt aufgrund einer BGH-Entscheidung auf einmal in kürzester Zeit das Mahnverfahren abgeändert wird. Die Senatszuständigkeit beim BGH in Kostensachen richtet sich nach der Zuständigkeit, die für die Hauptsache gelten würde. Jeder der anderen Senate könnte also nach wie vor so entscheiden, wie es bisher der Fall war (genau betrachtet müßte das Verfahren dann wohl dem Großen Senat für Zivilsachen vorgelegt werden).
Abgesehen davon hat sich mir auch noch nicht erschlossen, welche Rechtsnatur dieses Rundschreiben haben soll, in Anbetracht der Tatsache, daß die darin aufgeführten Regelungen als verbindlich dargestellt werden.
Abgesehen davon hat sich mir auch noch nicht erschlossen, welche Rechtsnatur dieses Rundschreiben haben soll, in Anbetracht der Tatsache, daß die darin aufgeführten Regelungen als verbindlich dargestellt werden.