Hallöchen,
wir haben in einer Sache Widerspruch gegen eine Ordnungsverfügung (unserem Mandanten wurden die Waffen entzogen da er keinen Waffenschrank hat) eingelegt. Nunmehr ist der Widerspruchsbescheid ergangen und meine Chefin will die Kosten für eine Klage wissen.
Was muss ich denn hier abrechnen bzw. welches REchtsgebiet ist das denn? Ist das Verwaltungsrecht?
Vielen Dank an Euch im Voraus
Abrechnung Klage gg Widerspruchsbescheid Waffenbeschlagnahme
M. E. ist das eine verwaltungsrechtliche Angelegenheit.
Der Streitwertkatalog bestimmt bei einer Angelegenheit über einen Waffenschein (50.1) einen Wert in Höhe von 7.500,00 €. Wenn es sich um eine Angelegheit über die Waffenbesitzkarte handelt, dann bestimmt sich der Wert nach dem Auffangwert (5.000,00 €) zzgl. 750,00 € je weitere Waffe.
Der Streitwertkatalog bestimmt bei einer Angelegenheit über einen Waffenschein (50.1) einen Wert in Höhe von 7.500,00 €. Wenn es sich um eine Angelegheit über die Waffenbesitzkarte handelt, dann bestimmt sich der Wert nach dem Auffangwert (5.000,00 €) zzgl. 750,00 € je weitere Waffe.
- Liesel
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@India: Wie kommst du auf die 2401? Das ist doch kein sozialrechtliches Verfahren.
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im Verwaltungsrecht: Nr. 2300 und 2301 VV RVG (Geschäftsgebühr wie im Zivilrecht) anzuwenden - außergerichtlich jetz'e natürlich....
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und dann kann ich auch, wenn ich muss!
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