genau 300
die 46,41 werden ja nicht berücksicht
Geschäftsgebühr anrechnen oder nicht?
die Gebühr für das Mahnverfahren ist bei dir 1,0+Erhöhung aus GW bis 600Gebühr 1008, 3305 58,50
SO und nicht anders musst du das natürlich auch im KFA geltend machen
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Also würde auch sagen, 0,65 Verfahrensgebühr... Wieso rechnest Du denn ne Erhöhung auf die Terminsgebühr? Wird nicht nur die Verfahrensgebühr bei mehreren Auftraggebern erhöht?
gkutes hat geschrieben:die Gebühr für das Mahnverfahren ist bei dir 1,0+Erhöhung aus GW bis 600Gebühr 1008, 3305 58,50
SO und nicht anders musst du das natürlich auch im KFA geltend machen
verstehe ich nicht??? Kannst du bitte die Beträge hier ändern, damit ich sehe was du meinst?
1,3 Verfahrensgebühr, § 13 I RVG, Nr. 3100 VV 32,50 EUR
0,3 Erhöhungsgebühr, § 13 I RVG, Nr. 1008 VV 7,50 EUR
1,2 Terminsgebühr, § 13 I RVG, Nr. 3104 VV 30,00 EUR
1,0 Verfahrensgebühr, § 13 I RVG, Nr. 3305 VV 25,00 EUR
Auslagenpauschale für Post- und
Telekommunikationsdienstleistungen
im Mahnverfahren, Nr. 7002 VV 11,70 EUR
Auslagenpauschale für Post- und
Telekommunikationsdienstleistungen, Nr. 7002 VV 20,00 EUR
Zwischensumme 126,70 EUR
Abzüglich anzurechnende Verfahrensgebühren im Mahnverfahren - 25,00 EUR
Abzüglich anzurechnende außergerichtliche Geschäftsgebühr - 16,25 EUR
Zwischensumme 85,45 EUR
19% Umsatzsteuer (MwSt.) aus 85,45 EUR, Nr. 7008 VV RVG 16,24 EUR
Endsumme 101,69 EUR
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Du musst einfach die Gebühren aus einem Gegenstandswert bis € 600,00 nehmen, nicht wie Du es jetzt gemacht hast aus einem Gegenstandswert von bis zu € 300,00
also oben geltend machen
1,0 MB 3305 aus bis zu 600 € 45,00
0,3 Erhöhung € 13,50
und unten 1,3 MB+Erhöhung aus € 300 = 32,50 anrechnen
1,0 MB 3305 aus bis zu 600 € 45,00
0,3 Erhöhung € 13,50
und unten 1,3 MB+Erhöhung aus € 300 = 32,50 anrechnen
Zuletzt geändert von gkutes am 01.06.2010, 16:45, insgesamt 1-mal geändert.
1,3 Verfahrensgebühr, § 13 I RVG, Nr. 3100 VV 32,50 EUR
0,3 Erhöhungsgebühr, § 13 I RVG, Nr. 1008 VV 7,50 EUR
1,2 Terminsgebühr, § 13 I RVG, Nr. 3104 VV 30,00 EUR
1,0 Verfahrensgebühr, § 13 I RVG, Nr. 3305 VV 45,00 EUR
plus 0,3 13,50
Auslagenpauschale für Post- und
Telekommunikationsdienstleistungen
im Mahnverfahren, Nr. 7002 VV 11,70 EUR
Auslagenpauschale für Post- und
Telekommunikationsdienstleistungen, Nr. 7002 VV 20,00 EUR
Zwischensumme 160,20 EUR
Abzüglich anzurechnende Verfahrensgebühren im Mahnverfahren - 58,50 EUR
Abzüglich anzurechnende außergerichtliche Geschäftsgebühr - 16,25 EUR
Zwischensumme 85,45 EUR
19% Umsatzsteuer (MwSt.) aus 85,45 EUR, Nr. 7008 VV RVG 16,24 EUR
Endsumme 101,69 EUR
0,3 Erhöhungsgebühr, § 13 I RVG, Nr. 1008 VV 7,50 EUR
1,2 Terminsgebühr, § 13 I RVG, Nr. 3104 VV 30,00 EUR
1,0 Verfahrensgebühr, § 13 I RVG, Nr. 3305 VV 45,00 EUR
plus 0,3 13,50
Auslagenpauschale für Post- und
Telekommunikationsdienstleistungen
im Mahnverfahren, Nr. 7002 VV 11,70 EUR
Auslagenpauschale für Post- und
Telekommunikationsdienstleistungen, Nr. 7002 VV 20,00 EUR
Zwischensumme 160,20 EUR
Abzüglich anzurechnende Verfahrensgebühren im Mahnverfahren - 58,50 EUR
Abzüglich anzurechnende außergerichtliche Geschäftsgebühr - 16,25 EUR
Zwischensumme 85,45 EUR
19% Umsatzsteuer (MwSt.) aus 85,45 EUR, Nr. 7008 VV RVG 16,24 EUR
Endsumme 101,69 EUR
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Jetzt ist es ganz durcheinander...
Jetzt hast Du außergerichtlich einen GW von bis zu € 300,00, MB-Verfahren einen GW von bis zu € 600,00 und im streitigen Verfahren einen GW von bis zu € 300,00...
Jetzt hast Du außergerichtlich einen GW von bis zu € 300,00, MB-Verfahren einen GW von bis zu € 600,00 und im streitigen Verfahren einen GW von bis zu € 300,00...