KFB teilweise entwerten?

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Badeschlappe26
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#11

27.05.2010, 17:22

Warum überhaupt "zu gleichen Teilen" zu zahlen??? Habt ihr vergessen, Gesamtschuldnerschaft zu beantragen? Kann man dann nicht noch den KfB korrigieren lassen und sich den Rest von einem der 3 anderen holen? Wär doch praktischer, oder?

Dann könnten die auch ihren entwerteten Titel kriegen. :wink:
Es grüßt

die Schlappe
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cjdenver
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#12

28.05.2010, 09:54

@badeschlappe: da hast du allerdings recht, das hab ich bisher garnicht bedacht. da würde die ganze sache natürlich 100x einfacher aussehen ;)
***

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An sich nicht erstattbare Kosten des arbeitsgerichtlichen Verfahrens erster Instanz sind insoweit erstattbar, als durch sie erstattbare Kosten erspart bleiben. (LG Rheinland-Pfalz)
Maximum
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#13

31.05.2010, 12:40

Danke für eure Antworten!!

Ich hab heute mit der Rechtspflegerin telefoniert. Die hat gemeint ich soll den Original-KFB zurückschicken und vier vollstreckbare Ausfertigungen zu gleichen Teilen auf die Beklagten beantragen.

Bin gespannt obs so funktioniert. :mrgreen:
Maximum
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#14

29.07.2010, 15:01

Kurze Rückmeldung:

Es hat funktioniert ich hab vier vollstreckbare Titel gegen jeden Schulder die sogar auf einen bestimmten Betrag begrenzt sind!

:mrgreen: :thx :thx
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