Vergleichsgebühr Arbeitsrecht Widerruf

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Naturini
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#1

28.05.2010, 11:12

Hallo Ihr Lieben,

ich sitze gerade an einer PKH-Abrechnung wo ich schon mal eine Vorschussabrechnung bei Gericht einreichen soll. Wir haben einen Vergleich mit Widerruf abgeschlossen. Kann ich dann überhaupt eine Vergleichsgebühr abrechnen? Der Vergleich wird sehr wahrscheinlich von uns widerrufen?

Vielen Dank :-)
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puppa2402
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#2

28.05.2010, 11:13

Nur, wenn der Vergleich nicht widerrufen wird. Wenn es ein Mehrvergleich ist bekommst Du auf jeden Fall die 0,8 Differenzverfahrensgebühr. Aber die Einigungsgebühr steht Dir nur zu, wenn der Vergleich zu Stande kommt. Da würde ich die lieber bei der Vorschussrechnung rauslassen.
Liebe Grüße
puppa

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bipe71
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#3

28.05.2010, 11:15

Wenn der Vergleich von euch wahrscheinlich widerrufen wird, dann würde ich die Vergleichsgebühr nicht abrechnen. Falls wider Erwarten nicht widerrufen wird, könnt ihr diese ja auch noch in der "Endabrechnung" berücksichtigen. Die Vergleichsgebühr fällt ja nur an, wenn der Vergleich auch zustandegekommen ist.
Naturini
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#4

28.05.2010, 11:19

Vielen Dank :thx
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